Zahnärzte

Eigenanteil beim Zahnersatz berechnen

Festzuschuss-Tabelle 2026

Die Festzuschuss-Richtlinie nennt 48 Befunde mit eigenem Betrag, von 16,90 Euro bis 772,74 Euro ohne Bonusheft. Die Tabelle zeigt alle Beträge ohne Bonusheft, nach 5 und nach 10 Jahren Bonusheft und im Härtefall, gültig seit dem 1. Januar 2026.

4 Angaben bestimmen, was Sie beim Zahnersatz selbst zahlen

  • Der Befund: Ihre Praxis trägt ihn als Nummer in den Heil- und Kostenplan ein, etwa 1.1 für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn. Am Befund hängt der Zuschuss. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026.
  • Das Bonusheft: Ohne Bonusheft zahlt die Kasse 60 Prozent der Regelversorgung. Mit 5 Jahren ohne Lücke sind es 70 Prozent, mit 10 Jahren 75 Prozent. Genehmigt die Kasse Ihren Heil- und Kostenplan erst ab dem 1. Januar 2027, sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent.
  • Die Versorgung, die Sie wählen: Ist sie aufwendiger als die Regelversorgung, etwa eine Vollkeramik-Krone oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich. Nur Ihr Anteil steigt. Für das Implantat selbst gibt es keinen eigenen Zuschuss.
  • Ihr Einkommen: Leben Sie allein und verdienen 2026 höchstens 1.582 Euro brutto im Monat, gilt der Härtefall. Dann zahlt die Kasse die Regelversorgung ganz. Verbindlich ist immer der Heil- und Kostenplan, den Ihre Kasse genehmigt.
Alle 48 betragsführenden Befunde der Festzuschuss-Richtlinie, gültig ab dem 1. Januar 2026. Sortiert nach der Befundnummer der Richtlinie.
BefundOhne Bonusheft5 Jahre10 JahreHärtefall
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn239,03 Euro278,87 Euro298,79 Euro398,39 Euro
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und oraler Zahnsubstanz, je Zahn274,36 Euro320,09 Euro342,95 Euro457,27 Euro
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), je Verblendung für Kronen, auch implantatgestützte80,66 Euro94,11 Euro100,83 Euro134,44 Euro
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn50,11 Euro58,46 Euro62,64 Euro83,52 Euro
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn150,94 Euro176,10 Euro188,68 Euro251,57 Euro
2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke552,96 Euro645,12 Euro691,20 Euro921,60 Euro
2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke631,10 Euro736,29 Euro788,88 Euro1.051,84 Euro
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer704,93 Euro822,42 Euro881,17 Euro1.174,89 Euro
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer772,74 Euro901,53 Euro965,93 Euro1.287,90 Euro
2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn306,81 Euro357,95 Euro383,51 Euro511,35 Euro
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke227,23 Euro265,10 Euro284,03 Euro378,71 Euro
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich79,46 Euro92,71 Euro99,33 Euro132,44 Euro
3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach den Nummern 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer571,29 Euro666,51 Euro714,11 Euro952,15 Euro
3.2 Befund der Klasse 3 mit Kombinationsversorgung (gekürzt)400,75 Euro467,54 Euro500,93 Euro667,91 Euro
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer596,88 Euro696,36 Euro746,10 Euro994,80 Euro
4.2 Zahnloser Oberkiefer576,44 Euro672,52 Euro720,56 Euro960,74 Euro
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer616,79 Euro719,59 Euro770,99 Euro1.027,99 Euro
4.4 Zahnloser Unterkiefer617,72 Euro720,68 Euro772,16 Euro1.029,54 Euro
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer133,24 Euro155,45 Euro166,55 Euro222,07 Euro
4.6 Restzahnbestand bis zu 4 Zähnen mit Teleskopversorgung (gekürzt)410,51 Euro478,93 Euro513,14 Euro684,18 Euro
4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), Zuschlag je Ankerzahn65,29 Euro76,17 Euro81,62 Euro108,82 Euro
4.8 Restzahnbestand mit Deckprothese auf Teleskopen (gekürzt)371,72 Euro433,68 Euro464,66 Euro619,54 Euro
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen, Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung, Zuschlag je Gesamtbehandlung94,17 Euro109,87 Euro117,71 Euro156,95 Euro
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist199,15 Euro232,34 Euro248,94 Euro331,92 Euro
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer, Interimsversorgung273,56 Euro319,16 Euro341,96 Euro455,94 Euro
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer, Interimsversorgung354,79 Euro413,92 Euro443,49 Euro591,32 Euro
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer485,84 Euro566,81 Euro607,30 Euro809,73 Euro
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung oder Kombinationsversorgung, ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen23,43 Euro27,34 Euro29,29 Euro39,05 Euro
6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung, ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese58,04 Euro67,71 Euro72,55 Euro96,73 Euro
6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit Notwendigkeit der Abformung, Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese95,02 Euro110,85 Euro118,77 Euro158,36 Euro
6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung, je Prothese134,11 Euro156,46 Euro167,64 Euro223,52 Euro
6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung, erweiterungsbedürftig, Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn101,46 Euro118,37 Euro126,83 Euro169,10 Euro
6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung, Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn19,85 Euro23,16 Euro24,81 Euro33,08 Euro
6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung, Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn147,08 Euro171,60 Euro183,86 Euro245,14 Euro
6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung, Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn29,00 Euro33,84 Euro36,26 Euro48,34 Euro
6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese108,08 Euro126,09 Euro135,10 Euro180,13 Euro
6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer130,15 Euro151,84 Euro162,69 Euro216,92 Euro
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn16,97 Euro19,80 Euro21,21 Euro28,28 Euro
6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz, je Flügel einer Adhäsivbrücke48,06 Euro56,07 Euro60,08 Euro80,10 Euro
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette oder Verblendung, auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig, im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung94,07 Euro109,75 Euro117,59 Euro156,79 Euro
6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn280,58 Euro327,34 Euro350,72 Euro467,63 Euro
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion bei vorhandenem Implantat in zahnbegrenzter Lücke238,51 Euro278,26 Euro298,14 Euro397,52 Euro
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nummer 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, je Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer146,39 Euro170,79 Euro182,99 Euro243,98 Euro
7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktion, Facette, je Facette87,22 Euro101,76 Euro109,03 Euro145,37 Euro
7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder je Brückenanker18,29 Euro21,34 Euro22,87 Euro30,49 Euro
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion590,41 Euro688,81 Euro738,01 Euro984,01 Euro
7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nummer 7.5, höchstens viermal je Kiefer16,90 Euro19,71 Euro21,12 Euro28,16 Euro
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei zahnlosem atrophiertem Kiefer86,23 Euro100,60 Euro107,79 Euro143,72 Euro

Die Spalte Härtefall ist zugleich der Preis der Regelversorgung. Er setzt sich aus dem Honorar der Zahnarztpraxis und den Kosten des Zahnlabors zusammen. Die drei übrigen Spalten sind 60, 70 und 75 Prozent davon, so wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat.

Drei Bezeichnungen stehen gekürzt: die Befunde 3.2, 4.6 und 4.8. Ihre Beträge sind vollständig, nur der lange Wortlaut der Bezeichnung ist verkürzt. Maßgeblich ist der Wortlaut der Festzuschuss-Richtlinie.

Quellen

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