Zahnärzte
Ein Taschenrechner neben einem anatomischen Zahnmodell im Querschnitt und einem Stapel Münzen, Sinnbild für den Zahnersatz-Eigenanteil-Rechner.

Werkzeug

Eigenanteil beim Zahnersatz berechnen

Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn zahlt Ihre Krankenkasse 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro, mit 10 Jahren Bonusheft 298,79 Euro. Kostet die Krone so viel wie die Regelversorgung, also 398,39 Euro, zahlen Sie selbst 159,36 Euro, mit vollem Bonusheft 99,60 Euro. Der Rechner nennt diese Beträge für alle 48 Befunde, die auf Ihrem Heil- und Kostenplan stehen können.

Ihr Eigenanteil für eine Krone
99,60 bis 159,36 Euro
Regelversorgung minus Festzuschuss, Festzuschuss-Richtlinie 2026, Stand 1. Januar 2026
Kassenzuschuss für eine Krone
239,03 bis 298,79 Euro
Festzuschuss-Richtlinie, Beträge ab 1. Januar 2026, Stand 1. Januar 2026
Härtefall-Grenze für Alleinstehende
1.582 Euro brutto im Monat
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und Sozialgesetzbuch V, Stand 1. Januar 2026

4 Angaben bestimmen, was Sie beim Zahnersatz selbst zahlen

  • Der Befund: Ihre Praxis trägt ihn als Nummer in den Heil- und Kostenplan ein, etwa 1.1 für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn. Am Befund hängt der Zuschuss. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026.
  • Das Bonusheft: Ohne Bonusheft zahlt die Kasse 60 Prozent der Regelversorgung. Mit 5 Jahren ohne Lücke sind es 70 Prozent, mit 10 Jahren 75 Prozent. Genehmigt die Kasse Ihren Heil- und Kostenplan erst ab dem 1. Januar 2027, sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent.
  • Die Versorgung, die Sie wählen: Ist sie aufwendiger als die Regelversorgung, etwa eine Vollkeramik-Krone oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich. Nur Ihr Anteil steigt. Für das Implantat selbst gibt es keinen eigenen Zuschuss.
  • Ihr Einkommen: Leben Sie allein und verdienen 2026 höchstens 1.582 Euro brutto im Monat, gilt der Härtefall. Dann zahlt die Kasse die Regelversorgung ganz. Verbindlich ist immer der Heil- und Kostenplan, den Ihre Kasse genehmigt.

Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn

Stand des Bonushefts

Der Grundfall. Er gilt auch dann, wenn im Bonusheft in den letzten 5 Jahren eine Untersuchung fehlt.

Bleibt das Feld leer, rechnet das Werkzeug mit der Regelversorgung, also mit 398,39 Euro für diesen Befund.

Die Kasse zahlt
239,03 Euro
Sie zahlen selbst
159,36 Euro

Was das Bonusheft bei diesem Befund bringt

Nach 5 Jahren ohne Lücke
39,84 Euro mehr
Nach 10 Jahren ohne Lücke
59,76 Euro mehr

Gemessen am Festzuschuss ohne Bonusheft, also an 239,03 Euro für Befund 1.1. Um denselben Betrag sinkt der Eigenanteil.

So entsteht der Festzuschuss der Krankenkasse

Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse zu einem Zahnersatz dazugibt. Er richtet sich nach dem Befund, also danach, was an Ihrem Gebiss fehlt oder kaputt ist, und nicht nach der Versorgung, die Sie wählen. Für jeden Befund legt der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium von Zahnärzten, Ärzten und Krankenkassen, eine übliche und ausreichende Versorgung fest. Sie heißt Regelversorgung. Von ihrem Preis zahlt die Kasse 60 Prozent, mit einem lückenlos geführten Bonusheft 70 Prozent oder 75 Prozent.

Die Eurobeträge in diesem Rechner sind keine eigene Prozentrechnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt sie für jeden Befund und jede Bonusstufe. Die aktuellen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026. Eine eigene Rechnung würde durch das Runden um einige Cent davon abweichen.

Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die Kasse weniger. Für Heil- und Kostenpläne, die sie ab diesem Tag genehmigt, sinken die Sätze auf 50 Prozent, mit Bonusheft auf 60 Prozent oder 65 Prozent. Im Härtefall zahlt die Kasse weiterhin die ganze Regelversorgung. Für Pläne, die sie bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt, gelten die Sätze für 2026. Die Eurobeträge für 2027 stehen noch nicht fest, der Rechner zeigt deshalb die Beträge für 2026.

Der Zuschuss bleibt gleich, auch wenn Sie mehr wählen

Wählen Sie genau die Regelversorgung, zahlen Sie nur den Rest zwischen Rechnung und Festzuschuss. Wählen Sie dieselbe Versorgung mit einem Zusatz, etwa eine Krone, die rundum zahnfarben verblendet ist, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Wählen Sie eine ganz andere Versorgung, etwa ein Implantat statt einer Brücke, zahlt die Kasse denselben Festzuschuss, und die Praxis berechnet die ganze Behandlung als Privatleistung.

In allen drei Fällen ist der Festzuschuss derselbe. Teurer wird nur Ihr Anteil. Zwei Grenzen gelten dabei: Die Kasse zahlt nie mehr, als die Behandlung tatsächlich kostet. Und für das Implantat selbst, seinen Aufbau und die Teile, die es mit der Krone verbinden, gibt es keinen eigenen Zuschuss. Bei Implantaten zählt der Befund, der vor dem Setzen der Implantate bestand.

Was das Bonusheft verlangt

Das Bonusheft zeigt, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle gegangen sind. Erwachsene brauchen dafür in jedem Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren brauchen eine in jedem Halbjahr. Fünf Jahre ohne Lücke heben den Festzuschuss auf 70 Prozent, zehn Jahre ohne Lücke auf 75 Prozent.

Fehlt in den letzten fünf Jahren eine Untersuchung, bleibt es bei 60 Prozent. Sind die letzten fünf Jahre lückenlos, die zehn Jahre aber nicht, bleibt es bei 70 Prozent. Zwei Ausnahmen stehen im Gesetz: Das Jahr 2020 zählt nie als Lücke. Und fehlt in zehn Jahren nur eine einzige Untersuchung, kann die Kasse in begründeten Fällen trotzdem 75 Prozent zahlen. Diese Ausnahme gilt nicht im Härtefall.

Wann die Kasse die Regelversorgung ganz bezahlt

Ist Ihr Einkommen niedrig, gilt ein Härtefall. Dann zahlt die Kasse den ganzen Preis der Regelversorgung. Ohne Prüfung des Einkommens gilt das, wenn Sie Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder BAföG bekommen, oder wenn das Sozialamt Ihr Pflegeheim bezahlt. Sonst entscheiden Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen. Die Einnahmen der Angehörigen im selben Haushalt zählen mit.

Sie leben allein
bis 1.582,00 Euro im Monat
Dazu für den ersten Angehörigen
593,25 Euro
Dazu für jeden weiteren Angehörigen
395,50 Euro

Diese Grenzen gelten für das Jahr 2026. Sie sind 40 Prozent, 15 Prozent und 10 Prozent einer Rechengröße der Sozialversicherung, der monatlichen Bezugsgröße. Sie beträgt 2026 3.955,00 Euro im Monat, für ganz Deutschland gleich. Wer als Härtefall gilt und trotzdem eine aufwendigere Versorgung wählt, bekommt den vollen Preis der Regelversorgung, aber keinen Cent mehr.

Wie der Zuschuss knapp über der Einkommensgrenze wächst

Liegen Ihre Einnahmen nur wenig über der Grenze, gibt Ihnen die Kasse einen weiteren Betrag dazu. Das Gesetz rechnet so: Man nimmt den Festzuschuss ohne Bonusheft, also die Stufe von 60 Prozent. Davon zieht man das Dreifache des Betrags ab, um den Ihre Einnahmen über der Grenze liegen. Was übrig bleibt, zahlt die Kasse zusätzlich. Diese Rechnung gilt auch dann, wenn Ihr Bonusheft lückenlos ist. Zusammen zahlt die Kasse nie mehr als die Regelversorgung und nie mehr, als die Behandlung kostet.

Der Rechner oben macht diese Rechnung, sobald Sie unter "Liegt Ihr Einkommen knapp über der Härtefallgrenze?" Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen und die Zahl der Angehörigen im Haushalt eintragen. Ob Ihnen der Betrag zusteht, entscheidet allein Ihre Krankenkasse.

Befunde, die nur einen Anteil bekommen

Für einige Teilleistungen gibt es keinen eigenen Eurobetrag. Sie bekommen einen festen Anteil vom Zuschuss eines anderen Befunds:

  • Befund 8.1: 50 Prozent des Festzuschusses der Befunde 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8.
  • Befund 8.2: 75 Prozent des Festzuschusses der Befunde 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8, dazu 1.3 oder 4.7.
  • Befund 8.3: 50 Prozent des Festzuschusses der Befunde 2.1 bis 2.5.
  • Befund 8.4: 75 Prozent des Festzuschusses der Befunde 2.1 bis 2.5, dazu 2.7.
  • Befund 8.5: 50 Prozent des Festzuschusses der Befunde 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4.
  • Befund 8.6: 75 Prozent des Festzuschusses der Befunde 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4, dazu 4.5 oder 4.9.

Was der Rechner nicht weiß

Der Rechner rechnet mit den amtlichen Beträgen, nicht mit dem Angebot Ihrer Praxis. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan, den die Praxis erstellt und Ihre Krankenkasse genehmigt. Welcher Befund bei Ihnen vorliegt und welche Versorgung sinnvoll ist, klärt die Untersuchung in der Praxis. Diese Seite ersetzt weder die Untersuchung noch eine Beratung durch Ihre Krankenkasse.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Krankenkasse 2026 für eine Krone?

Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn zahlt die Krankenkasse 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro. Mit 5 Jahren Bonusheft sind es 278,87 Euro, mit 10 Jahren 298,79 Euro. Kostet die Krone mehr als die Regelversorgung von 398,39 Euro, bleibt der Zuschuss trotzdem gleich.

Wie viel Prozent zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?

Beim Zahnersatz zahlt die Krankenkasse 60 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss. Mit 5 Jahren Bonusheft ohne Lücke sind es 70 Prozent, mit 10 Jahren 75 Prozent. Für Pläne, die die Kasse ab dem 1. Januar 2027 genehmigt, gelten 50, 60 und 65 Prozent.

Zahlt die Krankenkasse etwas für ein Zahnimplantat?

Ja, die Krankenkasse zahlt beim Implantat den Festzuschuss für die Lücke, also so viel wie für die übliche Versorgung mit einer Brücke. Für eine einzelne Zahnlücke sind das 2026 552,96 Euro, mit 10 Jahren Bonusheft 691,20 Euro. Für das Implantat selbst und seinen Aufbau gibt es keinen eigenen Zuschuss.

Ab welchem Einkommen gilt beim Zahnersatz der Härtefall?

Der Härtefall gilt 2026, wenn Sie allein leben und höchstens 1.582 Euro brutto im Monat einnehmen. Für den ersten Angehörigen im Haushalt kommen 593,25 Euro dazu, für jeden weiteren 395,50 Euro. Wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder BAföG bekommt, gilt ohne Prüfung des Einkommens als Härtefall.

Was passiert mit dem Bonus, wenn im Bonusheft ein Jahr fehlt?

Fehlt im Bonusheft in den letzten 5 Jahren eine Untersuchung, zahlt die Kasse beim Zahnersatz nur 60 Prozent. Fehlt sie nur in den 5 Jahren davor, bleibt es bei 70 statt 75 Prozent. Das Jahr 2020 zählt nie als Lücke.

Ratgeber zu Festzuschuss, Bonusheft und Zahnersatz