
Die vier Arten von Zahnersatz und was Sie selbst zahlen
Es gibt vier Arten von Zahnersatz, nämlich Krone, Brücke, Prothese und Implantat.
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Werkzeug
Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn zahlt Ihre Krankenkasse 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro, mit 10 Jahren Bonusheft 298,79 Euro. Kostet die Krone so viel wie die Regelversorgung, also 398,39 Euro, zahlen Sie selbst 159,36 Euro, mit vollem Bonusheft 99,60 Euro. Der Rechner nennt diese Beträge für alle 48 Befunde, die auf Ihrem Heil- und Kostenplan stehen können.
Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn
Bleibt das Feld leer, rechnet das Werkzeug mit der Regelversorgung, also mit 398,39 Euro für diesen Befund.
Gemessen am Festzuschuss ohne Bonusheft, also an 239,03 Euro für Befund 1.1. Um denselben Betrag sinkt der Eigenanteil.
Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse zu einem Zahnersatz dazugibt. Er richtet sich nach dem Befund, also danach, was an Ihrem Gebiss fehlt oder kaputt ist, und nicht nach der Versorgung, die Sie wählen. Für jeden Befund legt der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium von Zahnärzten, Ärzten und Krankenkassen, eine übliche und ausreichende Versorgung fest. Sie heißt Regelversorgung. Von ihrem Preis zahlt die Kasse 60 Prozent, mit einem lückenlos geführten Bonusheft 70 Prozent oder 75 Prozent.
Die Eurobeträge in diesem Rechner sind keine eigene Prozentrechnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt sie für jeden Befund und jede Bonusstufe. Die aktuellen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026. Eine eigene Rechnung würde durch das Runden um einige Cent davon abweichen.
Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die Kasse weniger. Für Heil- und Kostenpläne, die sie ab diesem Tag genehmigt, sinken die Sätze auf 50 Prozent, mit Bonusheft auf 60 Prozent oder 65 Prozent. Im Härtefall zahlt die Kasse weiterhin die ganze Regelversorgung. Für Pläne, die sie bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt, gelten die Sätze für 2026. Die Eurobeträge für 2027 stehen noch nicht fest, der Rechner zeigt deshalb die Beträge für 2026.
Wählen Sie genau die Regelversorgung, zahlen Sie nur den Rest zwischen Rechnung und Festzuschuss. Wählen Sie dieselbe Versorgung mit einem Zusatz, etwa eine Krone, die rundum zahnfarben verblendet ist, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Wählen Sie eine ganz andere Versorgung, etwa ein Implantat statt einer Brücke, zahlt die Kasse denselben Festzuschuss, und die Praxis berechnet die ganze Behandlung als Privatleistung.
In allen drei Fällen ist der Festzuschuss derselbe. Teurer wird nur Ihr Anteil. Zwei Grenzen gelten dabei: Die Kasse zahlt nie mehr, als die Behandlung tatsächlich kostet. Und für das Implantat selbst, seinen Aufbau und die Teile, die es mit der Krone verbinden, gibt es keinen eigenen Zuschuss. Bei Implantaten zählt der Befund, der vor dem Setzen der Implantate bestand.
Das Bonusheft zeigt, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle gegangen sind. Erwachsene brauchen dafür in jedem Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren brauchen eine in jedem Halbjahr. Fünf Jahre ohne Lücke heben den Festzuschuss auf 70 Prozent, zehn Jahre ohne Lücke auf 75 Prozent.
Fehlt in den letzten fünf Jahren eine Untersuchung, bleibt es bei 60 Prozent. Sind die letzten fünf Jahre lückenlos, die zehn Jahre aber nicht, bleibt es bei 70 Prozent. Zwei Ausnahmen stehen im Gesetz: Das Jahr 2020 zählt nie als Lücke. Und fehlt in zehn Jahren nur eine einzige Untersuchung, kann die Kasse in begründeten Fällen trotzdem 75 Prozent zahlen. Diese Ausnahme gilt nicht im Härtefall.
Ist Ihr Einkommen niedrig, gilt ein Härtefall. Dann zahlt die Kasse den ganzen Preis der Regelversorgung. Ohne Prüfung des Einkommens gilt das, wenn Sie Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder BAföG bekommen, oder wenn das Sozialamt Ihr Pflegeheim bezahlt. Sonst entscheiden Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen. Die Einnahmen der Angehörigen im selben Haushalt zählen mit.
Diese Grenzen gelten für das Jahr 2026. Sie sind 40 Prozent, 15 Prozent und 10 Prozent einer Rechengröße der Sozialversicherung, der monatlichen Bezugsgröße. Sie beträgt 2026 3.955,00 Euro im Monat, für ganz Deutschland gleich. Wer als Härtefall gilt und trotzdem eine aufwendigere Versorgung wählt, bekommt den vollen Preis der Regelversorgung, aber keinen Cent mehr.
Liegen Ihre Einnahmen nur wenig über der Grenze, gibt Ihnen die Kasse einen weiteren Betrag dazu. Das Gesetz rechnet so: Man nimmt den Festzuschuss ohne Bonusheft, also die Stufe von 60 Prozent. Davon zieht man das Dreifache des Betrags ab, um den Ihre Einnahmen über der Grenze liegen. Was übrig bleibt, zahlt die Kasse zusätzlich. Diese Rechnung gilt auch dann, wenn Ihr Bonusheft lückenlos ist. Zusammen zahlt die Kasse nie mehr als die Regelversorgung und nie mehr, als die Behandlung kostet.
Der Rechner oben macht diese Rechnung, sobald Sie unter "Liegt Ihr Einkommen knapp über der Härtefallgrenze?" Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen und die Zahl der Angehörigen im Haushalt eintragen. Ob Ihnen der Betrag zusteht, entscheidet allein Ihre Krankenkasse.
Für einige Teilleistungen gibt es keinen eigenen Eurobetrag. Sie bekommen einen festen Anteil vom Zuschuss eines anderen Befunds:
Der Rechner rechnet mit den amtlichen Beträgen, nicht mit dem Angebot Ihrer Praxis. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan, den die Praxis erstellt und Ihre Krankenkasse genehmigt. Welcher Befund bei Ihnen vorliegt und welche Versorgung sinnvoll ist, klärt die Untersuchung in der Praxis. Diese Seite ersetzt weder die Untersuchung noch eine Beratung durch Ihre Krankenkasse.
Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn zahlt die Krankenkasse 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro. Mit 5 Jahren Bonusheft sind es 278,87 Euro, mit 10 Jahren 298,79 Euro. Kostet die Krone mehr als die Regelversorgung von 398,39 Euro, bleibt der Zuschuss trotzdem gleich.
Beim Zahnersatz zahlt die Krankenkasse 60 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss. Mit 5 Jahren Bonusheft ohne Lücke sind es 70 Prozent, mit 10 Jahren 75 Prozent. Für Pläne, die die Kasse ab dem 1. Januar 2027 genehmigt, gelten 50, 60 und 65 Prozent.
Ja, die Krankenkasse zahlt beim Implantat den Festzuschuss für die Lücke, also so viel wie für die übliche Versorgung mit einer Brücke. Für eine einzelne Zahnlücke sind das 2026 552,96 Euro, mit 10 Jahren Bonusheft 691,20 Euro. Für das Implantat selbst und seinen Aufbau gibt es keinen eigenen Zuschuss.
Der Härtefall gilt 2026, wenn Sie allein leben und höchstens 1.582 Euro brutto im Monat einnehmen. Für den ersten Angehörigen im Haushalt kommen 593,25 Euro dazu, für jeden weiteren 395,50 Euro. Wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder BAföG bekommt, gilt ohne Prüfung des Einkommens als Härtefall.
Fehlt im Bonusheft in den letzten 5 Jahren eine Untersuchung, zahlt die Kasse beim Zahnersatz nur 60 Prozent. Fehlt sie nur in den 5 Jahren davor, bleibt es bei 70 statt 75 Prozent. Das Jahr 2020 zählt nie als Lücke.

Es gibt vier Arten von Zahnersatz, nämlich Krone, Brücke, Prothese und Implantat.
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Ohne Bonusheft zahlt Ihre Krankenkasse beim Zahnersatz 60 Prozent vom Preis der Standardlösung, der Regelversorgung, mit 5 Jahren Bonusheft 70 und mit 10 Jahren 75 Prozent.
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Ihre Krankenkasse zahlt in allen drei Fällen denselben Festzuschuss, alles darüber zahlen Sie.
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