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Die vier Arten von Zahnersatz und was Sie selbst zahlen

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Es gibt vier Arten von Zahnersatz, nämlich Krone, Brücke, Prothese und Implantat. Für jeden Zahnbefund ist eine Standardlösung festgelegt, die Regelversorgung. Die Kasse zahlt dafür einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der festgelegten Kosten, bei Genehmigung ab 2027 von 50 bis 65 Prozent. Den Rest und jeden Aufpreis für aufwendigere Lösungen zahlen Sie selbst.

Festzuschuss 2026, je nach Bonusheft
60 bis 75 Prozent
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Festzuschuss und Eigenanteil, Stand 1. Januar 2026
Festzuschuss ab 2027, je nach Bonusheft
50 bis 65 Prozent
Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228, Gesetz vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 22, Stand 1. Januar 2027
Anteil von Material und Labor
60 bis 70 Prozent der Rechnung
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Festzuschuss und Eigenanteil, Stand 1. Januar 2026
Modelle von Zahnersatz auf einer hellen Werkbank im Zahnlabor: eine Teilprothese, eine kleine Brücke und ein Kiefermodell.
Krone, Brücke und Prothese fertigt ein Zahnlabor nach einem Abdruck Ihrer Zähne an. Bild: KI generiert.

Welche Arten von Zahnersatz gibt es?

Zahnersatz ersetzt einen fehlenden Zahn oder einen Zahn, der für eine Füllung zu stark zerstört ist. Kronen und Brücken sitzen fest im Mund, Prothesen nehmen Sie zum Reinigen heraus.

  • Eine Krone überzieht einen Zahn, der stark zerstört ist, sich aber erhalten lässt. Die Praxis schleift den Zahn dafür ab. Eine Teilkrone deckt nur einen Teil des Zahns ab.
  • Eine Brücke schließt eine Lücke und hält an den Zähnen links und rechts davon, die dafür Kronen bekommen. Für fehlende Schneidezähne gibt es auch Klebebrücken mit kleinen Flügeln.
  • Eine Prothese ersetzt viele oder alle Zähne eines Kiefers. Eine Teilprothese hält mit Klammern oder Doppelkronen an Ihren eigenen Zähnen, eine Vollprothese durch einen leichten Unterdruck auf dem Kiefer.
  • Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Keramik. Die Praxis setzt es in den Kieferknochen. Darauf hält später eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese.

Doppelkronen heißen auch Teleskopkronen. Eine Innenkrone sitzt fest auf Ihrem Zahn, und die Außenkrone in der Prothese gleitet passgenau darüber.

Welcher Zahnersatz ist bei Ihrem Befund Regelversorgung?

Vor jeder Planung untersucht die Praxis Ihr ganzes Gebiss. Das Ergebnis heißt Befund. Für jeden der etwa 50 Befunde ist eine Standardlösung festgelegt, die Regelversorgung. Sie muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, und für jeden Befund gilt ein eigener, jährlich angepasster Festzuschuss.

Bei einem stark zerstörten Zahn ist die Regelversorgung eine Krone aus Metall, bei einer kleinen Lücke eine Brücke und bei vielen fehlenden Zähnen eine Prothese. Zahnfarben verblendet sind Kronen und Brücken nur an den Zähnen, die man beim Lächeln sieht.

Regelversorgung bei häufigen Befunden. Eine zahnfarbene Verblendung auf der Außenseite gehört oben bis zum fünften Zahn und unten bis zum vierten Zahn dazu, jeweils von der Mitte aus gezählt.
Ihr BefundStandardlösung der Kasse
Ein Zahn ist stark zerstört, lässt sich aber erhaltenKrone aus Metall, als Vollkrone oder Teilkrone
Bis zu vier Zähne fehlen im Kiefer, und die Lücke hat auf beiden Seiten eigene ZähneBrücke aus Metall
Größere Lücken oder eine Lücke am Ende der ZahnreiheTeilprothese mit Metallgerüst und Klammern
Im Kiefer stehen nur noch bis zu drei eigene ZähneProthese, je nach Lage mit Doppelkronen auf den eigenen Zähnen
Im Kiefer steht kein eigener Zahn mehrVollprothese aus Kunststoff
Ein Zahn fehlt, und Sie möchten ein ImplantatKein Implantat, aber der Festzuschuss für die Lösung ohne Implantat

Für Implantate gilt eine Sonderregel. Das Implantat selbst zahlt die Kasse nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa nach bestimmten Unfällen oder Tumoroperationen. Für die Krone, Brücke oder Prothese darauf bekommen Sie den Festzuschuss, der für Ihre Lücke ohne Implantat gegolten hätte.

Wie sich Ihr Eigenanteil beim Zahnersatz zusammensetzt

Ihr Eigenanteil ist die Rechnung minus Festzuschuss. Die Rechnung hat zwei Teile, das Honorar der Praxis und die Kosten für Material und Labor. Material und Labor machen nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 60 bis 70 Prozent der Gesamtrechnung aus. Dort lässt sich deshalb am ehesten sparen.

Der Festzuschuss hängt am Befund, nicht an der Lösung, die Sie wählen. Jede teurere Lösung erhöht deshalb nur Ihren Eigenanteil. Bei der Abrechnung gibt es drei Wege.

  • Sie wählen die Regelversorgung, also die Standardlösung. Die Praxis rechnet den Festzuschuss mit der Kasse ab, und Sie bekommen eine Rechnung über den Rest.
  • Sie wählen eine aufwendigere Form derselben Art, etwa eine Brücke, die rundum zahnfarben verblendet ist, oder eine Brücke ganz aus Keramik. Dann zahlen Sie zusätzlich den Aufpreis gegenüber der Standardlösung.
  • Sie wählen eine andere Art, etwa ein Implantat statt einer Brücke. Dann stellt Ihnen die Praxis die ganze Rechnung, und die Kasse überweist Ihnen den Festzuschuss.

Wie die Praxis die drei Wege abrechnet und woran Sie sie im Plan erkennen, erklärt der Ratgeber zu Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger Versorgung.

Betäubung, Röntgenbilder, Füllungen und die Behandlung des Zahnfleischs rechnet die Praxis immer mit der Kasse ab, auch wenn Sie ein Implantat wählen.

Mit geringem Einkommen zahlt die Kasse als Härtefall die Regelversorgung ganz. 2026 liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.582 Euro brutto im Monat. Wählen Sie als Härtefall eine teurere Lösung, bekommen Sie den Betrag der Standardlösung als Zuschuss und zahlen den Aufpreis selbst. Ein hoher Eigenanteil kann außerdem in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung zählen.

Ab 2027 sinkt der Kassenzuschuss für Zahnersatz

Ein Gesetz vom 24. Juli 2026 senkt den Festzuschuss um 10 Prozentpunkte. Das gilt für jeden Festzuschuss, den Ihre Kasse ab dem 1. Januar 2027 genehmigt. Ein lückenlos geführtes Bonusheft hebt den Zuschuss auch ab 2027 an. Darin stempelt die Praxis Ihre jährlichen Kontrollen ab.

Ohne Bonusheft sinkt der Zuschuss von 60 Prozent auf 50 Prozent der festgelegten Kosten. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 60 Prozent statt 70 Prozent, mit zehn Jahren 65 Prozent statt 75 Prozent. Als Härtefall bekommen Sie weiterhin 100 Prozent.

Festzuschuss in Prozent der festgelegten Kosten der Regelversorgung. Es zählt der Tag, an dem die Kasse den Festzuschuss genehmigt.
Ihr BonusheftGenehmigt bis Ende 2026Genehmigt ab Januar 2027
Ohne Bonusheft60 Prozent50 Prozent
5 Jahre lückenlos70 Prozent60 Prozent
10 Jahre lückenlos75 Prozent65 Prozent
Härtefall100 Prozent100 Prozent

Eine Genehmigung gilt ein halbes Jahr, und in dieser Zeit muss der Zahnersatz eingesetzt sein. Genehmigt Ihre Kasse den Plan noch 2026, gilt die alte Staffel auch für eine Behandlung, die erst 2027 fertig wird.

Die Eurobeträge je Befund werden jedes Jahr bis zum 30. November für das Folgejahr bekannt gemacht. Die Beträge für 2026 stehen im Ratgeber zum Festzuschuss beim Zahnersatz. Ihren eigenen Festzuschuss und Ihren Eigenanteil errechnen Sie mit dem Zahnersatz-Eigenanteil-Rechner für Ihren Befund.

So läuft die Versorgung mit Zahnersatz ab

Die Kasse zahlt ihren Festzuschuss nur, wenn sie den Plan vor Beginn der Behandlung genehmigt hat. Bis der Zahnersatz sitzt, vergehen deshalb sechs Schritte.

In 6 Schritten vom Befund zum fertigen Zahnersatz
  1. Untersuchen und beraten

    Die Praxis untersucht Ihr ganzes Gebiss. Sie erklärt Ihnen die möglichen Lösungen, immer auch die Standardlösung der Kasse.

  2. Vorbehandeln

    Löcher bekommen Füllungen, Zähne mit abgestorbenem Nerv eine Wurzelfüllung, und entzündetes Zahnfleisch wird behandelt. Zähne, die sich nicht erhalten lassen, werden gezogen.

  3. Heil- und Kostenplan erstellen

    Der Plan beschreibt die geplante Behandlung und ihre Kosten. Die Praxis erstellt ihn kostenlos und schickt ihn mit Ihrer Zustimmung elektronisch an die Kasse.

  4. Genehmigung abwarten

    Die Kasse prüft den Plan meist in wenigen Tagen, mit Gutachter in bis zu sechs Wochen. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, schicken Sie den Plan auch dorthin.

  5. Zahnersatz einsetzen

    Die Praxis beginnt erst nach der Genehmigung. Der Zahnersatz muss innerhalb von sechs Monaten eingesetzt sein.

  6. Rechnung bezahlen

    Sie bekommen eine Rechnung über Ihren Eigenanteil, bei einer anderen Art von Zahnersatz über die ganze Summe. Muss der Zahnersatz in den ersten zwei Jahren repariert oder erneuert werden, zahlt das in der Regel die Praxis.

Der Heil- und Kostenplan nennt immer Ihren Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Lösung mit ihren Kosten. So sehen Sie auch den Preis der Standardlösung.

5 Fragen an Ihre Praxis vor dem Zahnersatz

Welche Lösung zu Ihrem Gebiss passt, beurteilt Ihre Zahnärztin nach der Untersuchung. Mit diesen Fragen vergleichen Sie die Angebote.

  • Welche Regelversorgung gilt für meinen Befund, und was würde sie mich kosten?
  • Welche anderen Lösungen kommen für mich in Frage, und was spricht jeweils dafür und dagegen?
  • Wie hoch ist mein Eigenanteil bei jeder Lösung, wenn Sie mein Bonusheft einrechnen?
  • Wo wird der Zahnersatz hergestellt, und was kosten Material und Labor?
  • Wird mein Plan noch 2026 genehmigt, oder gilt schon der niedrigere Zuschuss ab 2027?

Häufige Fragen

Welcher Zahnersatz hat für Kassenpatienten den kleinsten Eigenanteil?

Den kleinsten Eigenanteil beim Zahnersatz haben Sie in der Regel mit der Regelversorgung, der Standardlösung der Kasse. Der Festzuschuss ist für alle Lösungen eines Befunds gleich hoch. Jede aufwendigere Lösung erhöht deshalb nur Ihren eigenen Anteil.

Zahlt die Krankenkasse ein Zahnimplantat?

Nur in seltenen Ausnahmefällen zahlt die Kasse ein Zahnimplantat, etwa nach bestimmten Unfällen oder Tumoroperationen. Für die Krone oder Prothese auf dem Implantat bekommen Sie aber einen Festzuschuss. Er ist so hoch wie für die Lösung, die ohne Implantat für Ihre Lücke vorgesehen wäre.

Gilt für Zahnersatz, der Anfang 2027 eingesetzt wird, noch der alte Festzuschuss?

Ja, der alte Festzuschuss gilt, wenn Ihre Kasse ihn vor dem 1. Januar 2027 genehmigt hat. Dann bekommen Sie 60, 70 oder 75 Prozent statt 50, 60 oder 65 Prozent. Der Zahnersatz muss innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigung eingesetzt sein.

Was ist der Unterschied zwischen Teilprothese und Vollprothese?

Eine Teilprothese ersetzt mehrere fehlende Zähne und hält an Ihren eigenen Zähnen, meist mit Metallklammern oder Doppelkronen. Eine Vollprothese ersetzt alle Zähne eines Kiefers. Sie hält durch einen leichten Unterdruck auf dem Kiefer, im Oberkiefer zusätzlich durch die Saugwirkung am Gaumen.

Muss ein Zahn vor einer Krone wurzelbehandelt werden?

Nicht jeder Zahn braucht vor einer Krone eine Wurzelbehandlung. Pflicht ist eine Wurzelfüllung bei Zähnen, deren Nerv abgestorben ist, und sie muss auf dem Röntgenbild zu sehen sein. Zähne mit lebendem Nerv prüft die Praxis vor der Krone darauf, ob sie noch empfindlich reagieren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 55 SGB V, Leistungsanspruch bei Zahnersatz, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 56 SGB V, Festsetzung der Regelversorgungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 28 SGB V, zahnärztliche Behandlung, Mehrkosten bei Füllungen und Implantate (Absatz 2), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 87 SGB V, kostenfreier Heil- und Kostenplan (Absatz 1a), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 136a SGB V, zweijährige Gewähr für Füllungen und Zahnersatz (Absatz 4), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 22 und Artikel 8, Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228, Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de,
  7. Festzuschuss-Richtlinie, Teil A und Teil B, Beträge gültig ab 1. Januar 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  8. Zahnersatz-Richtlinie, Nummern 8 bis 38, zuletzt geändert am 18. Februar 2016, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. Festzuschuss und Eigenanteil, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  10. Zahnersatz: Antrag bis Abrechnung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  11. Zahnersatz, Überblick über Kronen, Brücken, Implantate, Teilprothesen und Vollprothesen, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  12. Teilprothesen, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  13. Vollprothesen, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  14. Implantate, mit Abschnitt zu den Ausnahmen, in denen die Krankenkasse zahlt, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  15. Kronen, Brücken, Implantate: Welche Arten von Zahnersatz gibt es?, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.