Zahnarztpraxis
Eine Zahnarztpraxis ist ein Ort, an dem Zahnärztinnen und Zahnärzte Patienten untersuchen und behandeln. Die Praxen auf Zahnärzteliste stammen aus OpenStreetMap, einer freien Weltkarte, die Freiwillige pflegen.
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Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen beim Zahnarzt, im Heil- und Kostenplan oder auf der Rechnung begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.
Eine Zahnarztpraxis ist ein Ort, an dem Zahnärztinnen und Zahnärzte Patienten untersuchen und behandeln. Die Praxen auf Zahnärzteliste stammen aus OpenStreetMap, einer freien Weltkarte, die Freiwillige pflegen.
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Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, dauerhaft als Zahnärztin oder Zahnarzt zu arbeiten. Sie erteilt eine Behörde des Bundeslandes nach dem Studium und der Prüfung, nicht die Zahnärztekammer.
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Ein Fachzahnarzt hat nach dem Studium eine mehrjährige Weiterbildung in einem bestimmten Gebiet der Zahnmedizin abgeschlossen. Fachzahnärzte gibt es für Oralchirurgie, also Operationen im Mund, für Kieferorthopädie, also Zahnspangen, und für das Öffentliche Gesundheitswesen.
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Ein Vertragszahnarzt hat eine Kassenzulassung. Er darf Kassenpatienten auf Kosten der Krankenkasse behandeln. Im Alltag sagt man dazu Kassenzahnarzt.
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Ein Privatzahnarzt hat keine Kassenzulassung und rechnet nur privat ab. Die Rechnung geht direkt an Sie. Sind Sie privat versichert, reichen Sie sie bei Ihrer Versicherung ein.
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Eine Landeszahnärztekammer ist die Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte eines Bundeslandes. Jeder Zahnarzt muss dort Mitglied sein.
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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, kurz KZBV, ist der Dachverband der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern. Sie vertritt die rund 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenzulassung gegenüber den Krankenkassen.
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Die Approbationsordnung für Zahnärzte regelt, wie das Zahnmedizinstudium in Deutschland aufgebaut ist und wie die staatliche Prüfung am Ende abläuft. Sie gilt bundesweit.
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Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, legt fest, was eine Praxis für private Leistungen berechnen darf. Sie gilt für Privatpatienten und für Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.
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