Zahnärzte

Glossar

Approbation

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, dauerhaft als Zahnärztin oder Zahnarzt zu arbeiten. Sie erteilt eine Behörde des Bundeslandes nach dem Studium und der Prüfung, nicht die Zahnärztekammer.

Begriff
Approbation
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Ohne Approbation darf niemand dauerhaft und eigenverantwortlich Zähne behandeln. Für eine kurze Zeit kann eine befristete Erlaubnis reichen, die jederzeit widerrufen werden kann.

Die Approbation ist etwas anderes als die Kassenzulassung. Die Approbation erlaubt die Arbeit als Zahnarzt überhaupt. Die Kassenzulassung erlaubt es zusätzlich, Kassenpatienten auf Kosten der Krankenkasse zu behandeln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 1, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.