Glossar
Vertragszahnarzt
Ein Vertragszahnarzt hat eine Kassenzulassung. Er darf Kassenpatienten auf Kosten der Krankenkasse behandeln. Im Alltag sagt man dazu Kassenzahnarzt.
- Begriff
- Vertragszahnarzt
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Über die Zulassung entscheidet ein Ausschuss aus Zahnärzten und Krankenkassen. Mit der Zulassung wird der Zahnarzt Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung seines Bundeslandes und muss Kassenpatienten behandeln.
Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung behandeln rund 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte Kassenpatienten. Ob eine Praxis dazugehört, erfahren Sie in der Praxis oder bei der Zahnarztsuche Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 95 SGB V, Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, Bundesministerium der Justiz,
- Aufgaben und Finanzierung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.