Zahnärzte

Glossar

Privatzahnarzt

Ein Privatzahnarzt hat keine Kassenzulassung und rechnet nur privat ab. Die Rechnung geht direkt an Sie. Sind Sie privat versichert, reichen Sie sie bei Ihrer Versicherung ein.

Begriff
Privatzahnarzt
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Berechnen darf die Praxis nur, was medizinisch nötig ist oder was Sie ausdrücklich wünschen. Einen höheren Preis als in der Gebührenordnung muss die Praxis vorher schriftlich mit Ihnen vereinbaren.

Auch ein Kassenzahnarzt rechnet manche Leistungen privat ab, etwa eine professionelle Zahnreinigung. Ein reiner Privatzahnarzt behandelt Kassenpatienten dagegen nicht auf Kosten der Kasse.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 und § 2 GOZ, Bundesministerium der Justiz,
  2. BEMA und GOZ, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Praxis oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.