Zahnärzte

Glossar

GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, legt fest, was eine Praxis für private Leistungen berechnen darf. Sie gilt für Privatpatienten und für Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.

Begriff
GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Jede Leistung hat in der GOZ eine Nummer und eine Punktzahl. Aus den Punkten, einem festen Punktwert und einem Faktor zwischen 1 und 3,5 ergibt sich der Preis. Üblich ist der 2,3-fache Satz. Einen höheren Preis muss die Praxis vorher schriftlich mit Ihnen vereinbaren.

Eine Behandlung im Notfall oder bei Schmerzen darf die Praxis nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig machen. Für Kassenleistungen gibt es eine eigene Liste, den BEMA.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 und § 2 GOZ, Bundesministerium der Justiz,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.