Was ein Inlay von einer Krone unterscheidet
Ein Inlay ist eine Füllung, die ein Labor oder eine Fräsmaschine passgenau herstellt. Die Praxis klebt sie in den Zahn. Es ersetzt nur die Kaufläche zwischen den Zahnhöckern, die Höcker bleiben stehen. Eine Krone ist dagegen eine Kappe über den ganzen Zahn. Sie ersetzt auch die Höcker, wenn diese zu schwach oder kaputt sind.
Dieser Unterschied entscheidet, wer was bezahlt. Ein Inlay gilt als Füllung, eine Krone als Zahnersatz. Dazwischen liegt die Teilkrone, auch Onlay genannt. Sie ersetzt einzelne Höcker, aber nicht den ganzen Zahn.
Wie viel vom Zahn bei Inlay, Teilkrone und Krone bleibt
Je kleiner der Eingriff, desto mehr gesunder Zahn bleibt. Für ein Inlay schleift die Praxis nur die Kaufläche aus. Für eine Teilkrone kommen einzelne Höcker dazu. Für eine Krone schleift sie den Zahn rundum ab, damit die Kappe genug Platz hat, dabei gehen bis zu 72 Prozent des sichtbaren Zahns verloren.
| Versorgung | Was abgeschliffen wird | Termine |
|---|---|---|
| Inlay | nur die Kaufläche zwischen den Höckern | zwei: Beschleifen und Einsetzen |
| Teilkrone oder Onlay | Kaufläche und einzelne Höcker | zwei: Beschleifen und Einsetzen |
| Krone | der Zahn rundum, bis zu 72 Prozent | zwei bis drei |
- Inlay aus Keramik: hat die Farbe des Zahns, ist aber spröder als Metall.
- Inlay aus Gold: sehr formstabil, aber gut zu sehen, deshalb meist bei Backenzähnen.
- Inlay aus Kunststoff: günstiger als Keramik und reparierbar, nutzt sich aber schneller ab.
- Krone aus Metall mit Keramik verblendet: bewährt bei starker Kaubelastung.
- Krone ganz aus Keramik: ohne Metall und der Farbe des Zahns ähnlich.
Warum die Kasse beim Inlay anders rechnet als bei der Krone
Für ein Inlay zahlt die Kasse so viel wie für eine einfache Kunststofffüllung. Den Rest bis zum Privatpreis zahlen Sie. Vorher unterschreiben Sie eine Vereinbarung über die Mehrkosten, genau wie bei einer aufwendigeren Kunststofffüllung.
Eine Krone ist Zahnersatz. Dafür zahlt die Kasse einen festen Zuschuss, den Festzuschuss. Er richtet sich danach, wie viel vom Zahn fehlt, und danach, wie lückenlos Ihr Bonusheft ist. Was über den Zuschuss hinausgeht, zahlen Sie als Eigenanteil.
Beide Regeln folgen demselben Gedanken: Die Kasse zahlt die einfache, ausreichende Versorgung. Wollen Sie mehr, zahlen Sie den Aufpreis. Zahlt die Kasse nicht alles, muss die Praxis Ihnen vorher schriftlich sagen, was es voraussichtlich kostet.
Bleibt die Versorgung zwischen den Zahnhöckern, ohne sie zu ersetzen?
Dann ist es ein Inlay. Die Kasse zahlt so viel wie für eine Füllung, Sie zahlen die Differenz.
Ersetzt die Versorgung einzelne Höcker, aber nicht den ganzen Zahn?
Dann ist es eine Teilkrone. Fragen Sie die Praxis, ob sie als Füllung oder als Zahnersatz abgerechnet wird.
Dann ist es eine Krone. Die Kasse zahlt einen Festzuschuss, den Rest zahlen Sie.
So hoch ist der Festzuschuss für eine Krone
Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn zahlt die Kasse 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro ohne Bonusheft. Mit 5 Jahren Bonusheft sind es 278,87 Euro, mit 10 Jahren 298,79 Euro. Das sind 60, 70 und 75 Prozent der üblichen Versorgung, die 398,39 Euro kostet. Wählen Sie eine teurere Krone, etwa ganz aus Keramik, bleibt der Zuschuss gleich.
| Bonusheft | Anteil | Festzuschuss | übliche Versorgung |
|---|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 Prozent | 239,03 Euro | 398,39 Euro |
| 5 Jahre ohne Lücke | 70 Prozent | 278,87 Euro | 398,39 Euro |
| 10 Jahre ohne Lücke | 75 Prozent | 298,79 Euro | 398,39 Euro |
Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent. Für einen Heil- und Kostenplan, den die Kasse vorher genehmigt hat, gelten die alten Sätze. Wie das Bonusheft genau zählt, erklärt der Ratgeber zum Festzuschuss beim Zahnersatz.
Für ein Inlay gibt es keine solche Staffel. Wie viel die Kasse zahlt, hängt am Kassenpreis für die Füllung. Dieser Preis ist je nach Bundesland etwas verschieden.
So entscheiden Praxis und Sie zwischen Inlay und Krone
Ob es ein Inlay oder eine Krone wird, entscheidet nicht der Preis, sondern der Zahn. Wichtig ist, wie viel gesunder Zahn nach dem Entfernen der Karies übrig bleibt. Sind die Zahnwände kräftig, reicht ein Inlay. Sind sie dünn und könnte ein Höcker beim Kauen abbrechen, schützt eine Teilkrone oder Krone den Zahn. Oft sieht die Praxis das erst, wenn die alte Füllung entfernt ist.
- Die Praxis entfernt Karies und alte Füllungen und schaut, wie viel Zahn übrig ist.
- Reicht der Zahn für eine stabile Kaufläche, kommt ein Inlay in Frage, sonst eine Teilkrone oder Krone.
- Sie bekommen einen Kostenplan, auf dem steht, ob es als Füllung oder als Zahnersatz abgerechnet wird.
- Beim Inlay unterschreiben Sie die Vereinbarung über Mehrkosten, bei der Krone beantragt die Praxis den Festzuschuss.
- Die Praxis schleift den Zahn und nimmt einen Abdruck oder Scan für das Labor.
- Beim zweiten Termin setzt die Praxis die fertige Arbeit ein und prüft den Biss.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse etwas für ein Keramikinlay?
Ja, die Krankenkasse zahlt für ein Keramikinlay so viel wie für eine einfache Kassenfüllung. Den Rest bis zum Privatpreis zahlen Sie. Vorher unterschreiben Sie eine Vereinbarung über die Mehrkosten.
Wie viel Festzuschuss gibt es 2026 für eine Krone?
Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn gibt es 2026 einen Festzuschuss von 239,03 Euro ohne Bonusheft, 278,87 Euro nach 5 Jahren und 298,79 Euro nach 10 Jahren Bonusheft. Wählen Sie eine teurere Krone, bleibt der Zuschuss gleich.
Kann aus einem geplanten Inlay während der Behandlung eine Krone werden?
Ja, aus einem geplanten Inlay kann eine Krone werden, wenn nach dem Entfernen der Karies mehr Zahn fehlt als gedacht. Die Praxis muss Ihnen das sagen und einen neuen Kostenplan vorlegen, bevor sie die Versorgung ändert.
Zahlt die Kasse für ein Goldinlay mehr als für ein Keramikinlay?
Nein, die Kasse zahlt für ein Goldinlay und ein Keramikinlay gleich viel, nämlich den Preis einer Kassenfüllung. Das Material ändert nur den Teil, den Sie selbst zahlen.
Bekomme ich für eine Krone mehr Zuschuss, wenn die Kasse sie vor 2027 genehmigt?
Ja, für eine Krone, die die Kasse bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt, gelten 60, 70 oder 75 Prozent. Für Pläne, die erst ab dem 1. Januar 2027 genehmigt werden, sind es 50, 60 oder 65 Prozent. Fragen Sie Ihre Kasse, wie lange die Genehmigung dauert.
