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Kunststofffüllung beim Zahnarzt, was die Kasse zahlt

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Eine Kunststofffüllung kostet Sie nichts, wenn die Praxis im Backenzahn ein selbst haftendes Material nimmt. Das zahlt die Krankenkasse seit 2025 ganz, im Frontzahn zahlt sie die geklebte Füllung. Wünschen Sie mehr, zahlen Sie die Differenz zum Privatpreis. Eine kleine Füllung kostet privat 68,17 Euro beim üblichen Satz, die Kasse zieht ihren Anteil davon ab.

Ihr Anteil an der Kassenfüllung
0 Euro
Beschluss des Bewertungsausschusses zur Kassenfüllung, Nummer 13, Stand 1. Januar 2025
Privatpreis kleine Kunststofffüllung, 2,3-fach
68,17 Euro
Gebührenordnung für Zahnärzte, Nummer 2060 mit 527 Punkten, Stand 1. Januar 2012
Amalgamverbot in der EU seit
1. Januar 2025
Verordnung (EU) 2024/1849 zur Änderung der Quecksilberverordnung, Stand 13. Juni 2024
Ein Lichtgerät und kleine Spritzen mit Füllungsmaterial auf einem Tablett neben dem Behandlungsstuhl.
Eine Kunststofffüllung härtet die Praxis mit blauem Licht aus. Bild: KI generiert.

Was das Amalgamverbot für Ihre nächste Füllung ändert

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Zahnarztpraxen in der EU kein Amalgam mehr für Füllungen verwenden. So regelt es eine EU-Verordnung über Quecksilber. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Zahnärztin sie aus medizinischen Gründen für zwingend hält.

Amalgam war bis dahin die Füllung für Backenzähne, die die Kasse ohne Zuzahlung bezahlte. Damit diese Lücke nicht entsteht, haben die Zahnärzte und die Krankenkassen die Regeln für Füllungen neu gefasst. Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Kasse auch im Backenzahn eine Füllung aus Kunststoff ohne Zuzahlung.

Welche Kunststofffüllung die Krankenkasse zahlt

Im Backenzahn zahlt die Kasse ein selbst haftendes Füllungsmaterial. Es hält am Zahn, ohne dass die Praxis vorher einen eigenen Kleber aufträgt. Das spart einen Arbeitsschritt. Geht das im Einzelfall nicht, zahlt die Kasse ausnahmsweise einen Kunststoff, der in einer dicken Schicht aushärtet.

Im Frontzahn zahlt die Kasse wie schon vor 2025 eine geklebte Kunststofffüllung. Dabei trägt die Praxis zuerst einen Kleber auf und setzt dann den Kunststoff ein. In beiden Fällen rechnet die Praxis über Ihre Versichertenkarte ab.

Die Kasse bezahlt die Füllung nach Punkten, je nach Zahl der Flächen am Zahn. Eine Füllung an einer Fläche hat 33 Punkte, an zwei Flächen 41, an drei Flächen 53 und an mehr als drei Flächen 63 Punkte. Für Sie bleibt es in allen Fällen bei 0 Euro.

Die Kassenfüllung seit dem 1. Januar 2025, nach Zahl der Flächen am Zahn.
NummerGröße der FüllungPunkteIhre Zuzahlung
13aeine Fläche33keine
13bzwei Flächen41keine
13cdrei Flächen53keine
13dmehr als drei Flächen oder Ecke am Frontzahn63keine
  • Selbst haftende Kunststofffüllung im Backenzahn: Kassenleistung.
  • Kunststoff, der in einer dicken Schicht aushärtet, im Ausnahmefall: Kassenleistung.
  • Geklebte Kunststofffüllung im Frontzahn: Kassenleistung.
  • Geklebte Kunststofffüllung im Backenzahn: Sie zahlen die Differenz.
  • Füllung in mehreren Farben für ein schöneres Aussehen: Sie zahlen die Differenz.
  • Inlay oder Füllung aus Gold: Sie zahlen die Differenz.

Wann Sie für eine Kunststofffüllung zuzahlen

Sie zahlen zu, wenn Sie eine aufwendigere Füllung wünschen, als die Kasse vorsieht. Das ist etwa eine geklebte Füllung in mehreren Schichten im Backenzahn oder eine Füllung in mehreren Farben. Die Kasse zahlt dann weiter so viel wie für die Kassenfüllung. Sie zahlen nur die Differenz zum Privatpreis.

Den Privatpreis berechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Eine geklebte Füllung an einer Fläche kostet dort 29,64 Euro beim einfachen Satz und 68,17 Euro beim üblichen 2,3-fachen Satz. Von diesem Betrag zieht die Praxis den Anteil der Kasse ab. Bei Füllungen über zwei, drei oder mehr Flächen steigt der Privatpreis, und damit meist auch Ihr Anteil. Fragen Sie deshalb vorher nach der Differenz in Euro.

Zahlen Sie bei Ihrer Füllung etwas dazu?

Ist der Zahn ein Frontzahn, oder nimmt die Praxis im Backenzahn das selbst haftende Material?

Ja

Dann ist die Füllung eine Kassenleistung, und Sie zahlen nichts dazu.

Nein

Haben Sie sich für eine aufwendigere Füllung entschieden, etwa in Schichten oder mehreren Farben?

Ja

Dann unterschreiben Sie vorher eine Vereinbarung über die Mehrkosten und zahlen die Differenz.

Nein

Dann bleibt es bei der Kassenfüllung ohne Zuzahlung.

So läuft die Vereinbarung über Mehrkosten ab

Wählen Sie eine aufwendigere Füllung, unterschreiben Sie vor der Behandlung eine Vereinbarung über die Mehrkosten. Darin steht, welche Leistung die Praxis privat berechnet, mit welchem Faktor und welchen Anteil die Kasse übernimmt.

  1. Die Praxis untersucht den Zahn und sagt Ihnen, welche Füllung die Kasse zahlt.
  2. Sie sagen, ob Sie eine aufwendigere Füllung möchten.
  3. Die Praxis legt Ihnen vor der Behandlung die Vereinbarung über die Mehrkosten vor.
  4. Sie unterschreiben. Ohne Ihre Unterschrift darf die Praxis keine Mehrkosten berechnen.
  5. Nach der Behandlung rechnet die Praxis den Anteil der Kasse über Ihre Versichertenkarte ab.
  6. Sie bekommen eine Rechnung über den Rest, mit einer verständlichen Beschreibung der Leistung.

Ein Inlay ist eine Alternative zur großen Füllung. Was es kostet und wann eine Krone besser passt, steht im Ratgeber Inlay oder Krone.

Was sich 2025 für Kinder und Schwangere geändert hat

Bis Ende 2024 gab es eine Sonderregel. Kinder bis 15 Jahre, Schwangere, Stillende und Menschen, die Amalgam nicht vertragen, bekamen schon damals eine Kunststofffüllung im Backenzahn ohne Zuzahlung. Alle anderen bekamen Amalgam oder zahlten zu.

Seit 2025 gilt für alle gesetzlich Versicherten dieselbe Regel. Die Sonderregel ist deshalb weggefallen. Für Sie heißt das: Die Praxis rechnet die Kassenfüllung über Ihre Karte ab, Sie müssen nichts beantragen. Nur wenn Sie mehr möchten, kommt die Vereinbarung über Mehrkosten ins Spiel. Was die Kasse bei schönen Zähnen generell zahlt, steht im Ratgeber Bleaching und Veneers.

Häufige Fragen

Muss ich für eine Kunststofffüllung im Backenzahn seit 2025 zuzahlen?

Nein, eine Kunststofffüllung im Backenzahn aus selbst haftendem Material zahlt die Krankenkasse seit dem 1. Januar 2025 ganz. Das gilt für jede Größe der Füllung.

Was kostet eine Kunststofffüllung, die ich selbst wähle?

Eine geklebte Kunststofffüllung an einer Fläche kostet privat 68,17 Euro beim üblichen 2,3-fachen Satz. Davon zieht die Praxis den Anteil der Kasse ab, den Rest zahlen Sie. Die genaue Differenz steht in der Vereinbarung, die Sie vorher unterschreiben.

Muss ich eine alte Amalgamfüllung jetzt austauschen lassen?

Nein, eine intakte Amalgamfüllung müssen Sie nicht austauschen lassen. Das Verbot gilt nur für neue Füllungen. Ein Austausch ohne Grund kostet gesunden Zahn und wird nicht von der Kasse bezahlt.

Zahlt die Kasse, wenn eine intakte Füllung ersetzt werden soll?

Nein, für den Austausch einer intakten Füllung ohne medizinischen Grund zahlt die Krankenkasse nichts, auch keinen Anteil. Die ganzen Kosten tragen Sie selbst.

Kostet eine Füllung im Frontzahn extra?

Nein, eine geklebte Kunststofffüllung im Frontzahn zahlt die Krankenkasse. Extra kostet nur eine Füllung in mehreren Farben, die das Aussehen verbessern soll.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung der Gebührenposition 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (BEMA), Informationsschreiben mit Anlage, Bewertungsausschuss für die zahnärztlichen Leistungen (KZBV und GKV-Spitzenverband), veröffentlicht über die KZV Nordrhein,
  2. § 28 SGB V, Zahnärztliche Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Verordnung (EU) 2024/1849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  4. Veränderungen in der zahnärztlichen Behandlung 2025, Verbraucherzentrale,
  5. Merkblatt: Beispiel einer Mehrkostenvereinbarung für Füllungsalternativen gemäß Paragraf 28 Absatz 2 SGB V, Bayerische Landeszahnärztekammer,
  6. Gebührenverzeichnis der GOZ, Anlage 1, Nummern 0010 bis 2320, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Der Leistungsinhalt der Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ, Bundeszahnärztekammer,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.