Zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz aus der Türkei?
In der Regel nein. Die Türkei gehört nicht zur EU. Mit Deutschland hat sie zwar ein Abkommen über soziale Sicherheit. Für eine geplante Behandlung in einem solchen Land muss die Kasse aber nichts zahlen. Sie kann sich nur beteiligen, wenn es in Deutschland keine geeignete Behandlung gibt. Kronen und Brücken macht jede Zahnarztpraxis in Deutschland, deshalb bleibt es meist bei 0 Euro.
Anders ist es in den Ländern der EU. Dort bekommen Sie den Festzuschuss für Zahnersatz, wenn die Kasse den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigt hat. Ein Gericht hat das für eine Behandlung in Polen bestätigt: Ohne vorherige Genehmigung gibt es kein Geld.
Für Veneers aus reinen Schönheitsgründen zahlt die Kasse nirgends etwas, auch nicht in Deutschland.
Welches Recht gilt, wenn in der Türkei etwas schiefgeht?
Für die Behandlung in der Türkei gilt türkisches Recht. Das betrifft die Aufklärung, die Unterlagen und vor allem die Frage, wie lange die Praxis für ihre Arbeit einsteht. Die Bundeszahnärztekammer schreibt, dass sich zu Garantien im Ausland nichts Allgemeines sagen lässt.
Wollen Sie Schadensersatz, müssen Sie ihn meist vor einem Gericht in der Türkei verlangen. Dort gelten türkische Fristen, die türkische Sprache und türkische Gutachter. Allein die Reisen zu einem Gerichtstermin können mehr kosten, als Sie bei der Behandlung gespart haben.
- Lassen Sie sich vorher einen vollständigen Kostenvoranschlag auf Deutsch geben, mit jeder einzelnen Leistung.
- Fragen Sie, wie lange die Praxis für ihre Arbeit einsteht und welches Recht im Vertrag gilt.
- Klären Sie, wie oft Sie für Kontrollen wieder anreisen müssen, und rechnen Sie das mit ein.
- Lassen Sie Farbe und Form schriftlich festhalten, bevor die Praxis die Veneers oder Kronen endgültig einsetzt.
Wer die Nachbehandlung in Deutschland bezahlt
Meist zahlen Sie die Nachbehandlung selbst. Eine Praxis in Deutschland muss eine Arbeit aus dem Ausland nicht kostenlos nachbessern, denn sie hat sie nicht gemacht. Anders ist es nur im Notfall, etwa bei starken Schmerzen oder einer Entzündung. Dann hilft jede Praxis, und die Kasse zahlt die nötige Erstbehandlung.
Die Nachbehandlung in Deutschland ist eine neue Behandlung. Die Praxis klärt Sie wie sonst auch über Befund und Möglichkeiten auf. Zahlt die Kasse nicht, sagt sie Ihnen vorher schriftlich, was es kostet. Was die türkische Praxis Ihnen versprochen hat, spielt dafür keine Rolle mehr.
Haben Sie starke Schmerzen oder eine Entzündung?
Dann hilft jede Praxis in Deutschland, und die Kasse zahlt die nötige Erstbehandlung.
Liegt der Fehler an der Arbeit der türkischen Praxis, etwa eine schlecht sitzende Krone?
Dann müssen Sie Ihr Recht gegenüber der türkischen Praxis nach türkischem Recht geltend machen. Eine Praxis in Deutschland muss nicht kostenlos nachbessern.
Dann ist es eine neue Behandlung, die Sie wie jede andere bezahlen.
Was eine Behandlung in der Türkei am Ende kostet
Der niedrigere Preis ist für viele der Grund für die Reise. Rechnen Sie aber nicht nur den Preis der Behandlung, sondern alles zusammen. Für Veneers und Kronen sind meist zwei Reisen nötig, eine zum Beschleifen und eine zum Einsetzen. Dazu kommen Flug, Hotel und freie Tage. Gibt es Probleme, kommen eine dritte Reise oder eine Behandlung in Deutschland dazu, die Sie selbst zahlen.
Was Veneers in Deutschland kosten und wie die Praxis sie berechnet, steht im Ratgeber Bleaching und Veneers. Wie lange Veneers aus Kunststoff und aus Keramik halten, vergleicht der Ratgeber Komposit-Veneer oder Keramikveneer.
So bereiten Sie eine Zahnbehandlung in der Türkei vor
Mit guter Vorbereitung vermeiden Sie die häufigsten Probleme: unklare Kosten, keine Hilfe der Kasse und eine Praxis, die im Streit nicht erreichbar ist.
- Lassen Sie sich von der Praxis in der Türkei einen Befund und einen Kostenplan auf Deutsch geben.
- Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor der Reise schriftlich, ob sie etwas zahlt.
- Klären Sie schriftlich, welches Recht im Streitfall gilt und wie lange die Praxis für ihre Arbeit einsteht.
- Planen Sie Reise, Hotel und mindestens eine Kontrolle in die Gesamtkosten ein.
- Heben Sie alle Unterlagen, Rechnungen und Fotos vom Zustand vorher auf.
- Fragen Sie vorher eine Praxis in Deutschland, ob und zu welchem Preis sie spätere Kontrollen übernimmt.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse für eine Krone aus der Türkei?
In der Regel zahlt die Krankenkasse für eine Krone aus der Türkei nichts. Für geplante Behandlungen außerhalb der EU muss sie nur zahlen, wenn es in Deutschland keine geeignete Behandlung gibt. Fragen Sie Ihre Kasse vor der Reise schriftlich.
Gibt es für Veneers aus der Türkei einen Zuschuss der Kasse?
Nein, für Veneers aus reinen Schönheitsgründen zahlt die Krankenkasse nichts, weder in der Türkei noch in Deutschland.
Muss mein Zahnarzt eine Krone aus dem Ausland kostenlos nachbessern?
Nein, eine Zahnarztpraxis in Deutschland muss eine Krone aus dem Ausland nicht kostenlos nachbessern, weil sie die Arbeit nicht gemacht hat. Nur im Notfall, bei starken Schmerzen oder einer Entzündung, hilft jede Praxis auf Kosten der Kasse.
Welches Recht gilt bei Ärger über eine Zahnbehandlung in der Türkei?
Bei Ärger über eine Zahnbehandlung in der Türkei gilt meist türkisches Recht. Ansprüche müssen Sie dann in der Regel vor einem türkischen Gericht durchsetzen.
Bekomme ich den Festzuschuss für Zahnersatz aus einem EU-Land?
Ja, für Zahnersatz aus einem EU-Land bekommen Sie den Festzuschuss, wenn Ihre Kasse den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung genehmigt hat. Ohne vorherige Genehmigung gibt es kein Geld, das hat ein Landessozialgericht 2019 bestätigt.
