So berechnet die Praxis die Zahnreinigung je Zahn
Bei der professionellen Zahnreinigung entfernt die Praxis die Beläge auf den Zähnen und am Zahnfleischrand, auch an freiliegenden Wurzeln und in den Zahnzwischenräumen. Danach poliert sie die Zähne und trägt Fluorid auf. Den Preis legt die Gebührenordnung für Zahnärzte fest, nach der Praxen private Leistungen abrechnen.
Dort steht die Zahnreinigung unter der Nummer 1040 mit 28 Punkten. Die Punkte gelten je Zahn, je Implantat und je Brückenglied, also je künstlichem Zahn in einer Brücke. Ein Punkt ist 5,62421 Cent wert. Diesen Betrag nimmt die Praxis mit einem Satz zwischen 1,0 und 3,5 mal, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand.
Für 28 Zähne kostet die Reinigung zwischen 43,96 Euro beim einfachen Satz und 154,28 Euro beim 3,5fachen Satz. Beim 2,3fachen Satz sind es 101,36 Euro, für 20 Zähne 72,40 Euro. Je Zahn liegt der Preis zwischen 1,57 Euro und 5,51 Euro.
| Satz | Je Zahn | 20 Zähne | 28 Zähne | Wann die Praxis ihn nehmen darf |
|---|---|---|---|---|
| 1,0fach | 1,57 Euro | 31,40 Euro | 43,96 Euro | Unterdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand |
| 2,3fach | 3,62 Euro | 72,40 Euro | 101,36 Euro | Regelhöchstsatz, bildet die durchschnittliche Leistung ab |
| 3,5fach | 5,51 Euro | 110,20 Euro | 154,28 Euro | Nur mit Begründung aus Besonderheiten des Einzelfalls |
Der 2,3fache Satz gilt für eine Reinigung mit durchschnittlicher Schwierigkeit und durchschnittlichem Zeitaufwand. Mehr darf die Praxis nur berechnen, wenn Ihr Fall Besonderheiten hat. Steht ein höherer Satz auf der Rechnung, muss eine Begründung dabeistehen, die sich auf Ihren Fall bezieht und nicht auf die Praxis allgemein.
Warum die Kasse die Zahnreinigung nicht zahlen muss
Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie zahlen sie privat. Deshalb muss die Praxis Ihnen vorher schriftlich sagen, was die Reinigung voraussichtlich kostet.
Viele Kassen zahlen trotzdem etwas dazu, und zwar freiwillig. Das Gesetz erlaubt ihnen, in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt anzubieten, nur nicht beim Zahnersatz. Die Satzung ist das Regelwerk Ihrer Kasse. Wie viel sie zahlt und wie oft, entscheidet jede Kasse selbst.
Sind Sie gerade in der Nachsorge nach einer Parodontitis-Behandlung?
Dann zahlt die Kasse die Reinigung bei der Nachsorge. Berechnet die Praxis zusätzlich eine private Zahnreinigung, fragen Sie nach dem Grund.
Gibt Ihre Kasse laut Satzung etwas zur Zahnreinigung dazu?
Fragen Sie vor dem Termin nach Betrag, Häufigkeit und Weg der Erstattung. Meist brauchen Sie die Rechnung im Original und ein Formular der Kasse.
Haben Sie einen Pflegegrad oder Leistungen zur Teilhabe wegen einer Behinderung?
Dann zahlt die Kasse das Entfernen von Zahnstein zweimal im Jahr. Die professionelle Zahnreinigung zahlen Sie selbst.
Die professionelle Zahnreinigung zahlen Sie selbst. Das Entfernen von Zahnstein zahlt die Kasse einmal im Jahr.
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund hat zur professionellen Zahnreinigung keine Bewertung, sondern einen Infotext veröffentlicht, Stand 26. Mai 2026. IGeL heißt individuelle Gesundheitsleistung, also eine Leistung, die Sie selbst zahlen. Eine allgemeine Behandlungsempfehlung der zahnärztlichen Fachgesellschaften für die Reinigung gibt es danach nicht. Für Menschen mit Diabetes rät eine aktuelle Empfehlung dagegen zu einer regelmäßigen Reinigung.
Die Fachgesellschaften empfehlen zweimal täglich zwei Minuten Putzen
Die Empfehlung gegen Karies hat die höchste Qualitätsstufe. Fachleute haben dafür die Studien systematisch gesucht und bewertet und sich in einem festen Verfahren geeinigt. Drei ihrer Ratschläge betreffen Ihre Zahnpflege zu Hause.
- Putzen Sie mindestens zweimal am Tag mit fluoridhaltiger Zahnpasta. Dieser Rat hat die stärkste Empfehlungsstufe.
- Putzen Sie jedes Mal mindestens zwei Minuten.
- Lassen Sie sich eine feste Reihenfolge zeigen, damit Sie alle Zahnflächen erreichen.
- Welche Putztechnik Sie nutzen, ist zweitrangig. Studien zeigen, dass keine Technik einer anderen überlegen ist.
Die Putzdauer macht einen messbaren Unterschied. Eine Minute Putzen senkt den Zahnbelag im Schnitt um 27 Prozent, zwei Minuten senken ihn um 41 Prozent. Länger als zwei bis drei Minuten zu putzen, brachte in der zitierten Studie keinen weiteren Vorteil.
Für diese Ratschläge gibt es in der Vorbeugung die besten Belege, und sie kosten nichts außer Zeit.
In 4 Fällen zahlt die Kasse doch für eine Reinigung
Vier Leistungen der Kasse decken einen Teil dessen ab, was eine professionelle Zahnreinigung leistet. Sie heißen nur anders.
Erstens entfernt die Praxis einmal im Jahr harten Zahnstein auf Kassenkosten. Zweitens zahlt die Kasse das zweimal im Jahr, wenn Sie einen Pflegegrad haben oder wegen einer Behinderung Leistungen zur Teilhabe bekommen. Möglich ist es dann einmal von Januar bis Juni und einmal von Juli bis Dezember.
Drittens zahlt die Kasse die Reinigung in der Nachsorge nach einer Parodontitis-Behandlung. Parodontitis ist eine chronische Entzündung, die Zahnfleisch und Kieferknochen angreift. In der Nachsorge reinigt die Praxis 2 Jahre lang alle Zähne, prüft Ihre Zahnpflege und misst die Zahnfleischtaschen. Wie oft das geschieht, hängt davon ab, wie schnell Ihre Parodontitis voranschreitet.
Viertens haben Kinder und Jugendliche ein eigenes Vorsorgeprogramm der Kasse. Bis zum 6. Geburtstag zahlt sie ab dem 6. Lebensmonat die sechs Zahnarzt-Kontrollen Z1 bis Z6 und zweimal im Halbjahr einen Fluoridlack in der Praxis. Vom 6. bis zum 18. Geburtstag zahlt sie jedes Halbjahr eine Vorsorge mit Anleitung zum Putzen und mit Fluoridlack oder Fluoridgel.
So prüfen Sie die Rechnung für die Zahnreinigung
- Fragen Sie vor der Reinigung nach der Gebührennummer und der Zahl der Zähne. Beides muss später auf der Rechnung stehen.
- Lassen Sie sich die Kosten vorher schriftlich geben. Das Gesetz verlangt das bei Leistungen, die Sie selbst zahlen.
- Prüfen Sie den Satz. Liegt er über dem 2,3fachen, muss eine Begründung zu Ihrem Fall dabeistehen.
- Rechnen Sie nach. Nehmen Sie 28 Punkte mal 5,62421 Cent mal den Satz, runden Sie auf ganze Cent, und nehmen Sie das Ergebnis mal die Zahl der Zähne.
- Prüfen Sie, ob neben der Nummer 1040 eine Nummer steht, die daneben nicht erlaubt ist. Das sind die Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100.
- Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Kasse ein, wenn sie etwas dazugibt, und behalten Sie eine Kopie.
Für gesunde Erwachsene gibt es keine Empfehlung der Fachgesellschaften, wie oft eine professionelle Zahnreinigung nötig ist. Die verbreitete Angabe zweimal im Jahr stammt aus dem Praxisalltag, nicht aus einer geprüften Empfehlung. Haben Sie ein höheres Risiko, etwa durch Diabetes oder eine behandelte Parodontitis, besprechen Sie den Abstand mit Ihrer Praxis.
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse muss die professionelle Zahnreinigung nicht zahlen. Viele Kassen geben aber freiwillig einen Teil dazu, Höhe und Häufigkeit legt jede Kasse selbst fest. Das Entfernen von hartem Zahnstein zahlt die Kasse einmal im Jahr.
Was kostet eine professionelle Zahnreinigung für 28 Zähne?
Eine professionelle Zahnreinigung für 28 Zähne kostet zwischen 43,96 und 154,28 Euro, je nach Satz. Beim 2,3fachen Satz für durchschnittlichen Aufwand sind es 101,36 Euro. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund nennt als übliche Spanne 44 bis 117 Euro.
Ist Zahnstein entfernen dasselbe wie eine professionelle Zahnreinigung?
Nein, Zahnstein entfernen und professionelle Zahnreinigung sind zwei verschiedene Leistungen. Das Entfernen von hartem Zahnstein zahlt die Kasse einmal im Jahr, bei Pflegegrad oder Leistungen zur Teilhabe wegen einer Behinderung zweimal. Die professionelle Zahnreinigung reinigt zusätzlich die Zwischenräume, entfernt weichen Belag, poliert die Zähne und trägt Fluorid auf.
Wie oft sollte man eine professionelle Zahnreinigung machen lassen?
Für gesunde Erwachsene gibt es keine Empfehlung der Fachgesellschaften, wie oft eine professionelle Zahnreinigung nötig ist. Die oft genannte Angabe zweimal im Jahr stammt aus dem Praxisalltag. Für Menschen mit Diabetes empfiehlt eine aktuelle Behandlungsempfehlung eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung.
Wie lange sollte man die Zähne putzen, um Karies vorzubeugen?
Gegen Karies sollten Sie zweimal am Tag mindestens zwei Minuten mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen. Das empfehlen die zahnärztlichen Fachgesellschaften in ihrer Empfehlung zur Kariesvorbeugung vom 28. Januar 2025. Zwei Minuten Putzen senken den Zahnbelag im Schnitt um 41 Prozent, eine Minute nur um 27 Prozent.
