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Erster Zahnarztbesuch mit dem Kind ab dem ersten Zahn

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Gehen Sie mit Ihrem Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt, sobald der erste Milchzahn da ist, meist zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat. Bis zum 6. Geburtstag zahlt die Krankenkasse 6 Kontrollen, die Z1 bis Z6 heißen, und zweimal im Halbjahr einen Fluoridlack. Danach folgt bis zum 18. Geburtstag die Vorsorge zweimal im Jahr.

Erste Kontrolle beim Zahnarzt
ab dem 6. Lebensmonat
Gemeinsamer Bundesausschuss, Früherkennungs-Richtlinie Zahnmedizin, Stand 1. Januar 2026
Kontrollen bis zum 6. Geburtstag
6 Termine ohne Zuzahlung
Gemeinsamer Bundesausschuss, Früherkennungs-Richtlinie Zahnmedizin, Stand 1. Januar 2026
Fluoridlack in der Praxis
2-mal im Halbjahr
Gemeinsamer Bundesausschuss, Früherkennungs-Richtlinie Zahnmedizin, Stand 1. Januar 2026
Ein Kleinkind sitzt bei der Mutter auf dem Schoß im Wartezimmer einer Zahnarztpraxis mit Holzspielzeug und Büchern.
Beim ersten Termin sitzt Ihr Kind meist bei Ihnen auf dem Schoß. Bild: KI generiert.

Ab wann sollte Ihr Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt?

Gehen Sie zum ersten Mal mit Ihrem Kind in die Zahnarztpraxis, wenn der erste Milchzahn durchbricht. Das ist meist zwischen dem 6. und dem 9. Lebensmonat. Spätestens zum ersten Geburtstag sollte der Termin stattfinden, auch wenn Ihr Kind keine Beschwerden hat. So empfehlen es die Fachleute für Kinderzahnheilkunde.

Beim ersten Termin geht es weniger um den Zahn als um Sie. Die Praxis berät Sie zum Essen und Trinken, vor allem zur Nuckelflasche mit süßen Getränken, und zeigt Ihnen, wie Sie die ersten Zähne putzen. Je früher Sie diese Tipps bekommen, desto eher können Sie Karies vorbeugen, bevor sich Gewohnheiten festsetzen.

Was die Praxis bei den Kontrollen Z1 bis Z6 macht

Die Krankenkasse zahlt bis zum 6. Geburtstag 6 Kontrollen. Z1 bis Z3 finden zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat statt, mit mindestens 4 Monaten Abstand. Z4 bis Z6 folgen vom 34. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag, mit mindestens 12 Monaten Abstand.

Die 6 Kontrollen beim Zahnarzt bis zum 6. Geburtstag. Die Krankenkasse zahlt sie ohne Zuzahlung.
KontrolleAlter Ihres KindesAbstand zur letzten Kontrolle
Z16. bis 9. Lebensmonatkeine Vorgabe
Z210. bis 20. Lebensmonatmindestens 4 Monate
Z321. bis 33. Lebensmonatmindestens 4 Monate
Z434. bis 48. Lebensmonatkeine Vorgabe
Z549. bis 60. Lebensmonatmindestens 12 Monate
Z661. bis 72. Lebensmonatmindestens 12 Monate

Bei Z1 bis Z3 schaut die Praxis in den Mund und fragt nach Essen, Trinken und Nuckelflasche. Sie zeigt Ihnen, wie Sie die Zähne Ihres Kindes putzen, und empfiehlt eine passende Zahnpasta mit Fluorid. Bei Z4 bis Z6 schätzt die Praxis zusätzlich ein, wie groß das Risiko für Karies bei Ihrem Kind ist. Wenn nötig, gibt sie Ihnen Fluoridtabletten mit oder verschreibt sie.

Jede Kontrolle gehört zu einem bestimmten Alter. Verpassen Sie eine, gehen Sie einfach zur nächsten, sobald Ihr Kind das passende Alter erreicht.

So läuft eine Kontrolle bei einem Kleinkind meist ab
  1. Auf dem Schoß ankommen

    Bei den ersten Terminen sitzt Ihr Kind auf Ihrem Schoß und nicht allein auf dem Behandlungsstuhl. So fühlt es sich sicher.

  2. In den Mund schauen

    Die Praxis schaut sich Zähne, Zahnfleisch und Mundschleimhaut an, etwa auf weiße Flecken oder dunkle Stellen.

  3. Über Essen und Putzen reden

    Die Praxis fragt nach Nuckelflasche, süßen Getränken und Zahnpasta und gibt Ihnen Tipps für zu Hause.

  4. Fluoridlack auftragen

    Sind schon Zähne da, streicht die Praxis auf Wunsch einen Lack mit Fluorid auf. Er macht den Zahnschmelz härter.

  5. Ins gelbe Heft eintragen

    Zum Schluss trägt die Praxis die Kontrolle in das gelbe Kinderuntersuchungsheft ein.

Fluoridlack beim Zahnarzt härtet die Milchzähne

Fluoridlack ist ein zäher Lack mit Fluorid, den die Praxis mit einem Pinsel auf die Zähne streicht. Fluorid macht den Zahnschmelz widerstandsfähiger gegen Karies. Vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag zahlt die Kasse den Lack zweimal im Halbjahr, also bis zu viermal im Jahr.

Zu Hause kommt das Fluorid aus der Zahnpasta. Wie viel Zahnpasta in welchem Alter auf die Bürste gehört, steht im Ratgeber Fluorid für Kinder.

Vom 6. bis zum 18. Geburtstag gibt es zweimal im Jahr Vorsorge

Mit dem 6. Geburtstag enden die Kontrollen Z1 bis Z6. Danach zahlt die Kasse bis zum 18. Geburtstag zweimal im Jahr eine Vorsorge in der Praxis, einmal in jedem Halbjahr.

Bei diesem Termin schaut die Praxis, wie gut Ihr Kind putzt und ob sich Belag oder eine Zahnfleischentzündung zeigt. Sie erklärt Ihrem Kind, wie Karies entsteht, und übt mit ihm das Putzen. Dazu kommt wieder Fluorid, als Lack oder als Gel.

Die großen bleibenden Backenzähne bekommen auf Kosten der Kasse eine Versiegelung. Dabei verschließt die Praxis die tiefen Rillen auf der Kaufläche mit einem dünnen Kunststoff. So setzt sich dort weniger Belag fest.

So bereiten Sie Ihr Kind auf den ersten Zahnarzttermin vor

Ein guter erster Termin beginnt zu Hause. Kinder spüren, wie ihre Eltern über den Zahnarzt denken. Sind Sie ruhig, ist es Ihr Kind meist auch.

  1. Sprechen Sie ruhig über den Termin und vermeiden Sie Wörter wie Spritze, Bohren oder Wehtun. Ein einfaches "Wir schauen uns deine Zähne an" reicht.
  2. Üben Sie zu Hause das Mundaufmachen als Spiel, etwa beim Zähnezählen mit einer Taschenlampe.
  3. Wählen Sie einen Termin am Vormittag, wenn Ihr Kind ausgeschlafen und nicht hungrig ist.
  4. Nehmen Sie ein Kuscheltier mit, wenn Ihr Kind daran Halt findet.
  5. Lassen Sie während der Kontrolle das Praxisteam mit Ihrem Kind reden und bleiben Sie ruhig dabei.
  6. Loben Sie Ihr Kind danach fürs Mitmachen, ganz gleich, wie viel geklappt hat.

Diese Dinge bringen Sie zum Termin mit.

  • das gelbe Kinderuntersuchungsheft
  • die Versichertenkarte Ihres Kindes
  • eine Liste der Medikamente, wenn Ihr Kind regelmäßig etwas nimmt
  • Angaben zu Allergien oder Krankheiten

Was kosten die Kontrollen beim Zahnarzt für Kinder?

Die Kontrollen kosten Sie nichts. Die 6 Kontrollen bis zum 6. Geburtstag, der Fluoridlack und die Vorsorge bis zum 18. Geburtstag sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Zuzahlung gibt es dafür nicht.

Verpassen Sie eine Kontrolle vor dem 6. Geburtstag, hat Ihr Kind dadurch keinen Nachteil beim Bonusheft. Für den späteren Zuschuss zum Zahnersatz zählen erst die Termine ab dem 6. Geburtstag.

Ziehen Sie um oder wechseln Sie die Praxis, können Sie von der alten Praxis eine Kopie der Unterlagen Ihres Kindes verlangen. Die erste Kopie ist kostenlos. Die Praxis muss die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Fehlt ein Stempel im Bonusheft, kann die alte Praxis ihn anhand ihrer Unterlagen nachtragen.

Hat Ihr Kind schon ein Loch im Milchzahn, lesen Sie, warum Karies an Milchzähnen behandelt wird, obwohl die Zähne später ausfallen.

Häufige Fragen

Ab wann sollte ein Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt?

Ein Kind sollte zum ersten Mal zum Zahnarzt, sobald der erste Milchzahn da ist, meist zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat. Spätestens zum ersten Geburtstag sollte der Termin sein. Die erste Kontrolle Z1 zahlt die Krankenkasse vom 6. bis zum 9. Lebensmonat.

Was macht der Zahnarzt bei der ersten Kontrolle eines Babys?

Bei der ersten Kontrolle eines Babys schaut die Praxis in den Mund und berät Sie zu Essen, Trinken und Nuckelflasche. Sie zeigt Ihnen, wie Sie die ersten Zähne putzen. Sind schon Zähne da, trägt sie auf Wunsch einen Fluoridlack auf.

Zahlt die Krankenkasse die Zahnarzt-Kontrollen Z1 bis Z6?

Ja, die Krankenkasse zahlt alle 6 Kontrollen Z1 bis Z6 ohne Zuzahlung. Dazu kommt zweimal im Halbjahr ein Fluoridlack bis zum 6. Geburtstag. Danach zahlt die Kasse bis zum 18. Geburtstag zweimal im Jahr eine Vorsorge.

Ab welchem Alter zählt das Bonusheft für ein Kind?

Das Bonusheft zählt für den späteren Zuschuss zum Zahnersatz ab dem 6. Geburtstag. Ab dem 12. Geburtstag trägt die Praxis jede halbjährliche Vorsorge ein. Kontrollen vor dem 6. Geburtstag spielen für das Bonusheft keine Rolle.

Was passiert, wenn eine Zahnarzt-Kontrolle beim Kind verpasst wurde?

Eine verpasste Zahnarzt-Kontrolle hat für Ihr Kind keine Folgen bei der Krankenkasse. Jede Kontrolle gehört zu einem bestimmten Alter, Sie gehen einfach zur nächsten. Vor dem 6. Geburtstag zählt sie auch nicht fürs Bonusheft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-Richtlinie), in Kraft seit 1. Januar 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe-Richtlinie), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. § 22 SGB V, Verhütung von Zahnerkrankungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 630g BGB, Einsichtnahme in die Patientenakte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. KZBV, Gesunde Kinderzähne, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  7. Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe 2016, Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ),
  8. Frühkindliche Karies vermeiden, ein Konzept zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.