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Zahnbehandlung beim Kind mit Narkose oder Lachgas

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Die Krankenkasse zahlt eine Vollnarkose für die Zahnbehandlung Ihres Kindes, wenn eine örtliche Betäubung nicht ausreicht, etwa weil Ihr Kind noch sehr klein ist oder eine Behinderung hat. Lachgas zahlen Sie in der Regel selbst. Vor beiden muss Ihr Kind nüchtern sein, klare Getränke sind bis eine Stunde vorher erlaubt.

Narkose als Kassenleistung
nur ohne andere Betäubung
Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Abschnitt IV, Stand 9. März 2022
Wasser vor der Narkose erlaubt
bis 1 Stunde vorher
S1-Leitlinie Nüchternzeiten bei Kindern und Jugendlichen, AWMF 001-047, Stand 2022-03
Normale Mahlzeit vor der Narkose
bis 6 Stunden vorher
S1-Leitlinie Nüchternzeiten bei Kindern und Jugendlichen, AWMF 001-047, Stand 2022-03
Ein kindgerecht gestaltetes Behandlungszimmer mit Tierbildern an den Wänden und einem Teddy auf dem Behandlungsstuhl.
Eine ruhige, kindgerechte Umgebung hilft vielen Kindern bei der Behandlung. Bild: KI generiert.

Wann zahlt die Krankenkasse die Narkose beim Kind?

Die Krankenkasse zahlt eine Vollnarkose oder einen Dämmerschlaf bei der Zahnbehandlung nur, wenn es keinen anderen Weg gibt, die Schmerzen auszuschalten. So steht es in den Regeln der Krankenkassen für die Zahnbehandlung. Beim Dämmerschlaf ist Ihr Kind schläfrig und ruhig, aber nicht ganz bewusstlos.

Das trifft meist zu, wenn Ihr Kind wegen seines Alters oder einer Behinderung nicht so gut mitmachen kann, dass eine Spritze zur Betäubung reicht. Eine Narkose nur auf Wunsch zahlt die Kasse nicht. Bei großer Angst ohne weitere Gründe ist die Lage weniger klar. Fragen Sie dann vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Warum Sie Lachgas beim Zahnarzt meist selbst zahlen

Lachgas atmet Ihr Kind über eine kleine Maske auf der Nase ein. Es macht ruhig und lindert Schmerzen etwas, Ihr Kind bleibt dabei wach und ansprechbar. Es kann jederzeit sagen, dass es die Maske nicht mehr möchte.

Bei einem Kind, das mitmachen kann, wäre eine örtliche Betäubung möglich. Deshalb zahlt die Kasse Lachgas in der Regel nicht. Die Praxis muss Ihnen vorher schriftlich sagen, was es voraussichtlich kostet.

  • Ihr Kind muss die Maske annehmen und durch die Nase atmen können, meist ab dem Vorschulalter.
  • Bei Schnupfen mit verstopfter Nase wirkt Lachgas nicht sicher.
  • Manche Erkrankungen der Atemwege oder des Mittelohrs sprechen gegen Lachgas, die Praxis fragt danach.
  • Auch vor Lachgas muss Ihr Kind nüchtern sein.

Wie lange Ihr Kind vor der Narkose nüchtern sein muss

Vor einer Narkose oder einem Dämmerschlaf muss der Magen Ihres Kindes fast leer sein. Sonst kann Mageninhalt in die Lunge gelangen. Die Fachleute für Kindernarkose haben die Wartezeiten in den letzten Jahren verkürzt, vor allem für Getränke.

Klare Getränke wie Wasser oder Tee sind bis 1 Stunde vor der Narkose erlaubt, Muttermilch bis 3 Stunden vorher. Milch, Säuglingsmilch und eine kleine leichte Mahlzeit sind bis 4 Stunden vorher erlaubt, eine normale Mahlzeit bis 6 Stunden vorher.

Wie lange vor der Narkose Ihr Kind noch essen und trinken darf, nach der Empfehlung der Fachleute für Kindernarkose von 2022.
Was Ihr Kind isst oder trinktErlaubt bisBeispiele
klare Getränke1 Stunde vorherWasser, Tee mit Zucker, verdünnter Saft ohne Fruchtfleisch
Muttermilch3 Stunden vorherStillen oder abgepumpte Muttermilch
Milch und Säuglingsmilch4 Stunden vorherSäuglingsmilch, Kuhmilch
kleine leichte Mahlzeit4 Stunden vorherToast, Haferflocken mit Milch, Joghurt, Banane
normale Mahlzeit6 Stunden vorherwarmes Mittagessen, fettiges oder großes Essen

Richten Sie sich nach der Uhrzeit, die Ihnen die Praxis für den Beginn der Narkose nennt, nicht nach der Uhrzeit des Termins. Fragen Sie am Tag davor noch einmal nach, denn der Beginn kann sich verschieben.

So bereiten Sie Ihr Kind auf den Behandlungstag vor

Mit etwas Planung wird der Tag für Ihr Kind und für Sie ruhiger.

  1. Klären Sie die genauen Zeiten fürs Essen und Trinken telefonisch mit der Praxis.
  2. Planen Sie Hin- und Rückweg ohne Zeitdruck, Ihr Kind braucht danach Ruhe.
  3. Ziehen Sie Ihrem Kind bequeme Kleidung an, die sich leicht ausziehen lässt.
  4. Nehmen Sie ein Kuscheltier oder eine vertraute Decke mit.
  5. Sorgen Sie für eine Betreuung der Geschwister.
  6. Planen Sie für den Rest des Tages nichts Anstrengendes.

Weitere Tipps, wie Sie Ihr Kind auf einen Zahnarzttermin einstimmen, stehen im Ratgeber zum ersten Zahnarztbesuch mit dem Kind.

Was nach der Narkose normal ist

Nach einer Vollnarkose sind Müdigkeit, ein wackliger Gang und manchmal Übelkeit in den ersten Stunden normal. Die Praxis lässt Ihr Kind erst gehen, wenn es wach und ansprechbar ist und der Kreislauf stabil ist. Das dauert meist ein bis zwei Stunden.

Nach Lachgas ist Ihrem Kind manchmal kurz schwindelig. Das vergeht meist nach wenigen Minuten, weil Ihr Kind das Lachgas schnell wieder ausatmet.

Geben Sie Ihrem Kind nach der Narkose zuerst kleine Schlucke Wasser und erst danach etwas Leichtes zu essen. Isst es zu schnell zu viel, wird ihm leichter übel.

Wer die Narkose macht und wie sie abgerechnet wird

Die Narkose macht ein Facharzt oder eine Fachärztin für Narkose, nicht die Zahnärztin selbst. Der Narkosearzt rechnet getrennt von der Zahnbehandlung ab, bei einer Kassenleistung mit der Krankenkasse, sonst privat.

So läuft eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose meist ab
  1. Vorgespräch

    Der Narkosearzt erklärt Ihnen Ablauf, Risiken und andere Möglichkeiten. Danach entscheiden Sie.

  2. Nüchternheit prüfen

    Am Behandlungstag fragt das Team, wann Ihr Kind zuletzt gegessen und getrunken hat.

  3. Einschlafen

    Ihr Kind schläft meist über eine Maske oder eine Nadel in der Vene ein, oft sind Sie dabei.

  4. Zahnbehandlung

    Die Zahnärztin behandelt meist mehrere Zähne in einer Sitzung, damit Ihr Kind nicht noch einmal eine Narkose braucht.

  5. Aufwachen

    Das Narkoseteam überwacht Atmung und Kreislauf, bis Ihr Kind wach ist.

  6. Nach Hause

    Sie bekommen schriftliche Hinweise für Essen, Trinken und den restlichen Tag.

Muss Ihr Kind wegen Karies an den Milchzähnen behandelt werden, lesen Sie, warum Karies an Milchzähnen behandelt wird.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter bekommt ein Kind beim Zahnarzt eine Vollnarkose?

Eine feste Altersgrenze für die Vollnarkose beim Zahnarzt gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Ihr Kind so gut mitmachen kann, dass eine örtliche Betäubung reicht. Meist betrifft das kleine Kinder und Kinder mit einer Behinderung.

Zahlt die Krankenkasse Lachgas beim Zahnarzt für Kinder?

Nein, Lachgas beim Zahnarzt zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Es kommt meist zum Einsatz, wenn eine örtliche Betäubung möglich wäre und die Behandlung nur angenehmer werden soll. Die Praxis rechnet es dann privat ab.

Wie lange vor der Narkose darf mein Kind noch trinken?

Klare Getränke wie Wasser darf Ihr Kind bis 1 Stunde vor der Narkose trinken. Muttermilch ist bis 3 Stunden vorher erlaubt, Milch bis 4 Stunden vorher. Eine normale Mahlzeit muss 6 Stunden zurückliegen.

Wer macht die Narkose bei der Zahnbehandlung eines Kindes?

Die Narkose bei der Zahnbehandlung macht ein Facharzt für Narkose, nicht der Zahnarzt selbst. Er rechnet getrennt von der Zahnbehandlung ab.

Ist Übelkeit nach einer Narkose beim Zahnarzt normal?

Ja, leichte Übelkeit in den ersten Stunden nach der Narkose ist häufig und meist harmlos. Geben Sie Ihrem Kind zuerst nur kleine Schlucke Wasser. Erbricht es über Stunden, rufen Sie die Praxis oder Klinik an.

Muss eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose im Krankenhaus stattfinden?

Nein, eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose findet oft ambulant in einer Praxis statt, die dafür eingerichtet ist. Ob ein Krankenhaus besser ist, hängt vom Umfang der Behandlung und von der Gesundheit Ihres Kindes ab.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zuletzt geändert 16. Dezember 2021, in Kraft seit 9. März 2022, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. S1-Leitlinie Perioperative Nüchternzeiten bei Kindern und Jugendlichen, AWMF-Registernummer 001-047, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Wissenschaftlicher Arbeitskreis Kinderanästhesie,
  3. § 28 SGB V, Zahnärztliche Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 630e BGB, Aufklärungspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 630c BGB, Mitwirkung der Parteien, Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 12 SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.