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Zahnunfall beim Kind, Erste Hilfe und wer bezahlt

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Ist ein bleibender Zahn ausgeschlagen, fassen Sie ihn nur an der Krone an und legen ihn in eine Zahnrettungsbox oder in kalte H-Milch. Gehen Sie möglichst innerhalb einer Stunde in eine Zahnarztpraxis. Milchzähne werden nicht wieder eingesetzt. Bei einem Unfall in Kita, Schule oder auf dem Weg dorthin zahlt die Unfallkasse.

Trockenzeit, ab der es kritisch wird
60 Minuten
S2k-Leitlinie Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne, AWMF 083-004, Stand 2022-03
Schiene nach dem Wiedereinsetzen
1 bis 3 Wochen
S2k-Leitlinie Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne, AWMF 083-004, Stand 2022-03
Ihre Kosten bei Kita-Unfall
0 Euro
Sozialgesetzbuch VII, § 2, gesetzliche Unfallversicherung, Stand 22. September 2026
Ein Kinderfahrradhelm und eine kleine weiße Dose liegen auf einer Holzbank am Spielplatz.
Ein ausgeschlagener Zahn kommt am besten in einer Zahnrettungsbox in die Praxis. Bild: KI generiert.

Was in der ersten Stunde nach einem Zahnunfall zählt

Ist ein Zahn ganz ausgeschlagen, zählt jede Minute. Auf der Wurzel sitzen feine Zellen, die den Zahn später wieder im Kiefer festwachsen lassen. Trocknen sie aus, sterben sie ab. Liegt der Zahn länger als 60 Minuten trocken, sinken die Chancen deutlich.

Handeln Sie deshalb sofort und in dieser Reihenfolge: Zahn an der Krone anfassen, nie an der Wurzel. Zahn feucht aufbewahren. Ohne Umweg in eine Zahnarztpraxis oder in den zahnärztlichen Notdienst fahren.

Nicht jeder Unfall schlägt den Zahn ganz heraus. Häufiger bricht ein Stück ab, der Zahn wackelt oder ist verschoben. Finden Sie ein abgebrochenes Stück, bewahren Sie es genauso auf wie einen ganzen Zahn. Oft kann die Praxis es wieder ankleben.

So bewahren Sie einen ausgeschlagenen Zahn richtig auf

Am besten ist eine Zahnrettungsbox. Das ist eine kleine Dose mit einer Flüssigkeit, die die Zellen auf der Wurzel über Stunden am Leben hält. Viele Schulen, Kitas und Schwimmbäder haben eine. Fragen Sie sofort danach.

  1. Fassen Sie den Zahn nur an der Krone an, nie an der Wurzel.
  2. Legen Sie den Zahn sofort in eine Zahnrettungsbox, wenn eine da ist.
  3. Ohne Box legen Sie den Zahn in kalte H-Milch oder in Kochsalzlösung aus der Apotheke.
  4. Waschen, desinfizieren oder trocknen Sie den Zahn nicht.
  5. Fahren Sie direkt in eine Zahnarztpraxis oder in den zahnärztlichen Notdienst, möglichst innerhalb einer Stunde.

Diese Fehler schaden dem Zahn.

  • den Zahn in Leitungswasser legen, denn die Zellen platzen darin
  • den Zahn trocken in einem Taschentuch oder einer Tüte transportieren
  • den Zahn im Mund Ihres Kindes aufbewahren, denn es könnte ihn verschlucken
  • den Zahn selbst in die Lücke drücken, wenn Sie unsicher sind

Ein ausgeschlagener Milchzahn wird nicht wieder eingesetzt

Bei einem Milchzahn gilt eine andere Regel. Er wird in der Regel nicht wieder eingesetzt. Direkt unter dem Milchzahn wächst schon der bleibende Zahn. Ein wieder eingesetzter Milchzahn könnte ihn durch eine Entzündung oder Druck schädigen.

Was ein früh verlorener Milchzahn für den Platz der bleibenden Zähne bedeutet, erklärt der Ratgeber Karies an Milchzähnen.

Wer bei einem Zahnunfall in Kita oder Schule bezahlt

Passiert der Unfall in der Kita, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig ist die Unfallkasse Ihres Bundeslandes. Sie übernimmt die ganze Behandlung ohne Zuzahlung. Das gilt auch für die Betreuung, die zur Schule gehört.

Wer die Behandlung nach einem Zahnunfall bezahlt, je nachdem, wo er passiert ist.
Wo der Unfall passiert istWer zahltWas das für Sie heißt
Kita, während der BetreuungUnfallkasse des Bundeslandesalle Kosten, keine Zuzahlung
Schule, auch in der Betreuung der SchuleUnfallkasse des Bundeslandesalle Kosten, keine Zuzahlung
direkter Weg zu Kita oder SchuleUnfallkasse des Bundeslandesalle Kosten, keine Zuzahlung
zu Hause, in der Freizeit, im UrlaubKrankenkassedie üblichen Kassenleistungen

Als Schulweg zählt der direkte, übliche Weg zwischen Wohnung und Kita oder Schule. Macht Ihr Kind einen Umweg aus privaten Gründen, etwa zu Freunden, kann der Schutz für diesen Teil des Weges entfallen.

Passiert der Unfall zu Hause oder im Verein, zahlt die Krankenkasse die übliche Behandlung. Haben Sie eine private Unfallversicherung, kann sie je nach Vertrag mehr zahlen, etwa für späteren Zahnersatz.

So läuft die Behandlung nach einem Zahnunfall ab

Der Ablauf in der Praxis hängt davon ab, wie schwer die Verletzung ist. Meist geht die Praxis so vor.

So versorgt die Praxis einen Zahnunfall meist
  1. Fragen zum Unfall

    Die Praxis fragt, wann und wie es passiert ist und wie der Zahn aufbewahrt wurde.

  2. Untersuchen und röntgen

    Ein Röntgenbild zeigt, ob die Wurzel gebrochen ist und ob andere Zähne oder der Kiefer verletzt sind.

  3. Lücke reinigen

    Vor dem Wiedereinsetzen spült die Praxis die Zahnlücke vorsichtig aus.

  4. Zahn einsetzen oder Wunde versorgen

    Einen bleibenden Zahn setzt die Praxis wenn möglich wieder ein und schient ihn. Bei einem Milchzahn versorgt sie nur die Wunde.

  5. Tetanusschutz prüfen

    Die Praxis fragt, ob der Impfschutz gegen Wundstarrkrampf aktuell ist, weil Schmutz in die Wunde gekommen sein kann.

  6. Kontrolle vereinbaren

    Zum Schluss legt die Praxis Kontrolltermine fest, um die Heilung zu prüfen.

Was Sie nach dem Zahnunfall beachten

Auch wenn der Schreck vorbei ist, ist die Nachsorge wichtig. Ein Zahn, der zuerst gesund aussieht, kann sich Wochen oder Monate später dunkel färben oder locker werden.

Gehen Sie deshalb zu allen Kontrollen, auch wenn Ihr Kind keine Beschwerden hat. Geben Sie ein paar Tage weiche Kost. Solange ein Zahn geschient ist, sollte Ihr Kind keinen Kontaktsport machen. Sagen Sie auch der Kita oder Schule Bescheid, damit dort Rücksicht genommen wird.

Die Praxis muss die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Das ist bei Kindern wichtig, weil Spätschäden oft erst Jahre später auftreten. Dann lässt sich auch gegenüber der Unfallkasse nachweisen, was passiert ist.

Häufige Fragen

Was tun, wenn ein bleibender Zahn beim Kind ausgeschlagen ist?

Fassen Sie den ausgeschlagenen Zahn nur an der Krone an und legen Sie ihn in eine Zahnrettungsbox oder in kalte H-Milch. Gehen Sie möglichst innerhalb einer Stunde in eine Zahnarztpraxis oder in den Notdienst. Waschen Sie den Zahn nicht und lassen Sie ihn nicht austrocknen.

Wird ein ausgeschlagener Milchzahn wieder eingesetzt?

Nein, ein ausgeschlagener Milchzahn wird in der Regel nicht wieder eingesetzt, weil er den bleibenden Zahn darunter schädigen könnte. Gehen Sie mit Ihrem Kind trotzdem in die Praxis, damit sie die Verletzung prüft.

Wer zahlt, wenn sich ein Kind in der Kita einen Zahn ausschlägt?

Bei einem Zahnunfall in der Kita zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, also die Unfallkasse Ihres Bundeslandes. Sie übernimmt die ganze Behandlung ohne Zuzahlung. Das gilt auch in der Schule und auf dem direkten Weg dorthin.

Muss ein Zahnunfall in der Schule gemeldet werden?

Ja, die Schule oder Kita meldet einen Zahnunfall der Unfallkasse. Die Praxis schreibt zusätzlich einen Bericht. Notieren Sie sich Datum und Hergang und fragen Sie nach, ob die Meldung verschickt wurde.

Wie lange kann ein ausgeschlagener Zahn außerhalb des Mundes überleben?

Ein ausgeschlagener Zahn überlebt in einer Zahnrettungsbox mehrere Stunden. Liegt er trocken, sinken die Chancen nach 60 Minuten deutlich. Deshalb zählt jede Minute bis zur Praxis.

Was tun, wenn der Zahn nach einem Sturz nur wackelt oder schief steht?

Auch ein wackelnder oder verschobener Zahn gehört bald in die Praxis, weil Wurzel oder Nerv verletzt sein können. Drücken Sie den Zahn nicht selbst zurück. Die Praxis entscheidet, was nötig ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S2k-Leitlinie Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne, AWMF-Registernummer 083-004, AWMF, federführend DGMKG und DGZMK,
  2. § 2 SGB VII, Versicherung kraft Gesetzes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Schulunfall und Zahn verloren, Unfallkasse Hessen,
  4. § 630f BGB, Dokumentation der Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 28 SGB V, Zahnärztliche Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.