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Implantat oder Brücke bei einem fehlenden Zahn

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Implantat und Brücke unterscheiden sich beim Eingriff und bei den Kosten, kaum bei der Haltbarkeit. Für die Brücke beschleift die Praxis zwei Nachbarzähne, das Implantat braucht eine Operation. Die Kasse zahlt für beide denselben Festzuschuss von 552,96 bis 691,20 Euro. Nach 10 Jahren waren in Studien 89,4 Prozent der Implantatkronen und 89,2 Prozent der Brücken noch in Gebrauch.

Einzelkronen auf Implantaten nach 10 Jahren
89,4 Prozent in Gebrauch
Pjetursson und Kollegen, Clinical Oral Implants Research, Auswertung von Langzeitstudien, Stand 1. Juni 2007
Brücken nach 10 Jahren
89,2 Prozent in Gebrauch
Pjetursson und Kollegen, Clinical Oral Implants Research, Auswertung von Langzeitstudien, Stand 1. Juni 2007
Festzuschuss für beide, je nach Bonusheft
552,96 bis 691,20 Euro
Festzuschüsse der Krankenkassen ab 1. Januar 2026, Befund 2.1, Stand 1. Januar 2026
Zwei durchsichtige Kiefermodelle nebeneinander, eines mit einem Implantat und eines mit einer Brücke.
Eine einzelne Zahnlücke lässt sich mit einer Brücke oder mit einem Implantat schließen. Bild: KI generiert.

Wie unterscheiden sich Implantat und Brücke beim Eingriff?

Eine Brücke überspannt die Lücke. Dafür beschleift die Praxis die beiden Nachbarzähne und setzt Kronen darauf. Zwischen diesen Kronen hängt der Ersatzzahn. Eine Operation ist nicht nötig, eine örtliche Betäubung reicht, und die Brücke sitzt nach wenigen Terminen fest.

Ein Implantat ersetzt dagegen die Zahnwurzel. Die Praxis setzt eine künstliche Wurzel aus Titan oder Keramik in den Kieferknochen. Dort muss sie einheilen, bevor die Krone daraufkommt. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Implantologie dauert das meist 8 bis 12 Wochen. In dieser Zeit schließt ein etwas niedrigerer Ersatzzahn die Lücke, ohne das Implantat zu belasten.

Bei beiden Lösungen zahlt die Kasse 552,96 bis 691,20 Euro Festzuschuss, und beide halten ähnlich lange. Nach 10 Jahren waren in Studien 89,2 Prozent der Brücken und 89,4 Prozent der Einzelkronen auf Implantaten noch in Gebrauch.

Brücke und Implantat bei einem fehlenden Zahn nebeneinander.
FrageBrückeImplantat
EingriffZwei Nachbarzähne werden beschliffen, keine OperationOperation im Kieferknochen, die Nachbarzähne bleiben unberührt
Bis zum festen ZahnWenige TermineMeist 8 bis 12 Wochen Einheilzeit
Festzuschuss 2026552,96 bis 691,20 Euro552,96 bis 691,20 Euro
Was Sie selbst zahlenDen Rest der Brücke über dem ZuschussDas Implantat ganz, dazu den Rest für die Krone
Noch in Gebrauch nach 10 Jahren89,2 Prozent89,4 Prozent bei Einzelkronen
Häufigste ProblemeKaries und abgestorbener Nerv an den beschliffenen ZähnenTechnische Probleme wie lockere Schrauben oder abgeplatzte Verblendung

Gleicher Festzuschuss für Implantat und Brücke

Fehlt ein einzelner Zahn zwischen zwei eigenen Zähnen, zahlt Ihre Kasse einen festen Zuschuss für diese Lücke. Er hängt nicht davon ab, ob Sie Brücke oder Implantat wählen. Entscheidend ist allein Ihr Befund vor der Behandlung.

Für Ihren Eigenanteil macht die Wahl trotzdem einen Unterschied. Die Brücke ist bei einem fehlenden Zahn die Regelversorgung, also die Standardlösung der Kasse. Sind beide Nachbarzähne gesund, zählt auch die Krone auf einem Implantat zur Regelversorgung. Gesund heißt hier, dass sie keine Karies haben, keine Krone tragen und keine brauchen und dass Ihr Zahnfleisch keine Behandlung braucht. Das Implantat selbst zahlen Sie aber immer allein.

Beim Implantat zahlen Sie deshalb meist mehr selbst, obwohl der Zuschuss gleich bleibt. Wie sich Ihr Eigenanteil bei gleichartigem und andersartigem Zahnersatz zusammensetzt, steht in Ihrem Heil- und Kostenplan.

Im Jahr 2026 zahlt die Kasse für die Lücke ohne Bonusheft 552,96 Euro und mit 10 Jahren Bonusheft 691,20 Euro. Im Härtefall, also bei geringem Einkommen, sind es 921,60 Euro.

Festzuschuss 2026 für eine Lücke mit einem fehlenden Zahn, gleich hoch für Brücke und Implantat.
Ihr BonusheftFestzuschuss
Ohne Bonusheft552,96 Euro
5 Jahre lückenlos geführt645,12 Euro
10 Jahre lückenlos geführt691,20 Euro
Härtefall921,60 Euro

Diese Beträge gelten 2026. Genehmigt Ihre Kasse den Heil- und Kostenplan erst ab dem 1. Januar 2027, sinkt der Zuschuss. Er beträgt dann 50, 60 oder 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung statt bisher 60, 70 oder 75 Prozent. Für Pläne, die Ihre Kasse vorher genehmigt, gilt noch die alte Höhe. Im Härtefall zahlt die Kasse auch dann die ganze Regelversorgung.

Wie lange halten Implantat und Brücke?

Implantat und Brücke halten im Schnitt etwa gleich lange. Das zeigt eine Auswertung vieler Langzeitstudien von Pjetursson und Kollegen aus dem Jahr 2007. Nach 10 Jahren waren 89,4 Prozent der Einzelkronen auf Implantaten noch in Gebrauch, bei den herkömmlichen Brücken waren es 89,2 Prozent. Ausgewertet wurden Studien, die im Schnitt mindestens 5 Jahre liefen.

Unterschiedlich sind vor allem die Probleme. Bei Brücken waren Karies und ein abgestorbener Nerv an den beschliffenen Zähnen am häufigsten. Bei Zahnersatz auf Implantaten kamen technische Probleme deutlich häufiger vor. Dazu gehören abgeplatzte Verblendungen, lockere Schrauben oder eine Krone, die sich löst.

Für Sie hat das praktische Folgen. Eine lockere Schraube oder eine abgeplatzte Verblendung am Implantat lässt sich meist reparieren. Bekommt dagegen ein Zahn unter der Brücke Karies, muss die Praxis oft die ganze Brücke abnehmen, um ihn zu behandeln.

Für eine Brücke werden zwei Nachbarzähne beschliffen

Für die Brücke schleift die Praxis die beiden Nachbarzähne ab, damit die Kronen darauf halten. Was abgeschliffen ist, wächst nicht nach. Außerdem steigt das Risiko, dass der Nerv in diesen Zähnen später abstirbt. Dann wird eine Wurzelbehandlung nötig.

Ein Implantat lässt die Nachbarzähne in Ruhe. Es braucht dafür genug Kieferknochen an der Stelle der Lücke. Fehlt der Zahn schon lange, ist dort oft Knochen verloren gegangen. Dann ist vorher ein Knochenaufbau nötig, und der verlängert die Behandlung und erhöht die Kosten für das Zahnimplantat.

Ein Problem am Implantat betrifft außerdem nur das Implantat. Bei der Brücke tragen beide Nachbarzähne dauerhaft mit. Hat einer von ihnen einen Schaden, betrifft das immer die ganze Brücke.

Was kosten Implantat und Brücke beim Zahnarzt?

Das Honorar der Praxis steht in der Gebührenordnung für Zahnärzte. Jede Leistung hat dort eine Punktzahl, die die Praxis mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 in Euro umrechnet. Üblich ist der Faktor 2,3.

Beim Faktor 2,3 kostet das Honorar für eine Brücke mit zwei Kronen und einem Ersatzzahn 435,42 Euro. Für das Setzen eines Implantats und die Krone darauf sind es 370,87 Euro. Je nach Faktor liegt das Honorar zwischen 161,25 Euro und 662,59 Euro. Material und Labor sind darin nicht enthalten, und gerade dort gehen die Angebote am weitesten auseinander.

Honorar der Praxis für Brücke und Implantat, in Euro. Nur die genannten Leistungen, ohne Material und Labor. Gerechnet mit 5,62421 Cent je Punkt.
LösungNummern im KostenplanFaktor 1,0Faktor 2,3Faktor 3,5
Brücke mit 2 Kronen und 1 Ersatzzahn5010, 5010, 5070189,31435,42662,59
Implantat setzen und Krone darauf9010, 2200161,25370,87564,36

Diese Fragen klären Sie vor der Entscheidung

Ob Implantat oder Brücke für Sie infrage kommt, hängt vor allem von Ihren Nachbarzähnen und vom Kieferknochen an der Lücke ab. Eine Lösung, die für alle passt, gibt es nicht.

Implantat oder Brücke, was fragen Sie die Praxis?

Sind beide Nachbarzähne gesund?

Ja

Ist an der Lücke genug Kieferknochen?

Ja

Beides ist möglich. Fragen Sie, was Sie jede Lösung nach Abzug des Festzuschusses kostet.

Nein

Fragen Sie, ob ein Knochenaufbau nötig ist, was er kostet und wie lange er die Behandlung verlängert.

Nein

Haben die Nachbarzähne eine Krone oder brauchen sie eine?

Ja

Fragen Sie, ob eine Brücke diese Kronen gleich mit ersetzen kann und was Sie dann selbst zahlen.

Nein

Fragen Sie, welche Behandlung die Nachbarzähne zuerst brauchen. Erst danach lässt sich die Lücke planen.

  1. Lassen Sie sich für beide Lösungen einen Heil- und Kostenplan geben. Für den Zahnersatz ist er kostenlos.
  2. Fragen Sie, ob Ihre Nachbarzähne als gesund gelten. Davon hängt ab, ob die Krone auf dem Implantat zur Regelversorgung zählt.
  3. Vergleichen Sie die Materialkosten für Implantat, Aufbau und Krone getrennt vom Honorar.
  4. Fragen Sie nach der Nachsorge, bei der Brücke nach der Reinigung unter dem Ersatzzahn, beim Implantat nach den Kontrollterminen.
  5. Klären Sie vor der Unterschrift, ob eine Zahnzusatzversicherung einen Teil Ihres Eigenanteils übernimmt.

Häufige Fragen

Ist eine Brücke günstiger als ein Implantat?

Ja, eine Brücke kostet Kassenpatienten meist weniger als ein Implantat. Der Festzuschuss ist bei beiden gleich hoch, aber die Brücke ist die Standardlösung der Kasse für einen fehlenden Zahn. Beim Implantat zahlen Sie das Implantat selbst zusätzlich zur Krone.

Hält ein Implantat länger als eine Brücke?

Nein, ein Implantat hält nach den Studien im Schnitt etwa so lange wie eine Brücke. Eine Auswertung vieler Langzeitstudien aus dem Jahr 2007 fand nach 10 Jahren 89,4 Prozent der Implantatkronen und 89,2 Prozent der Brücken noch in Gebrauch. Unterschiedlich sind vor allem die Probleme, die auftreten können.

Muss man für eine Brücke gesunde Zähne abschleifen?

Ja, für eine Brücke beschleift die Praxis beide Nachbarzähne, auch wenn sie gesund sind. Was abgeschliffen ist, wächst nicht nach. Der Nerv dieser Zähne kann später absterben, dann folgt eine Wurzelbehandlung.

Gibt es für ein Implantat weniger Festzuschuss als für eine Brücke?

Nein, der Festzuschuss für einen fehlenden Zahn ist bei Implantat und Brücke gleich hoch. Er richtet sich nach der Lücke, nicht nach der gewählten Lösung. Im Jahr 2026 sind das 552,96 Euro ohne Bonusheft und bis zu 691,20 Euro mit Bonusheft.

Kann man nach einer Brücke später noch ein Implantat bekommen?

Ja, ein Wechsel von der Brücke zum Implantat ist möglich, aber die Nachbarzähne bleiben beschliffen. Das lässt sich nicht rückgängig machen. Klären Sie deshalb vor der ersten Behandlung, welche Lösung für Sie infrage kommt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 56 SGB V, Festsetzung der Regelversorgungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Festzuschuss-Richtlinie, Teil B, Befund 2.1, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Richtlinie für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen, Nummer 36 Buchstabe a, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. Gebührenverzeichnis der GOZ, Abschnitt Kronen- und Brückenprothetik, Nummern 5000 bis 5090, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 630c BGB, Mitwirkung und Informationspflichten, Absatz 3 zu den voraussichtlichen Kosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Comparison of survival and complication rates of tooth-supported fixed dental prostheses (FDPs) and implant-supported FDPs and single crowns (SCs), Pjetursson, Brägger, Lang, Zwahlen, Clinical Oral Implants Research,
  7. Für Ihr schönstes Lächeln, Zahnimplantate, Deutsche Gesellschaft für Implantologie,
  8. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 22 und Artikel 8, Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228, Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.