So setzt sich der Preis für ein Zahnimplantat zusammen
Ihre Rechnung für ein Zahnimplantat hat zwei Teile. Das Honorar bezahlt die Arbeit Ihrer Zahnärztin. Dazu kommen die Materialkosten für Implantat, Aufbau und Krone und die Arbeit des Labors. Ihre Kasse beteiligt sich nur am Zahnersatz auf dem Implantat, also meist an der Krone.
Das Honorar steht in der Gebührenordnung für Zahnärzte. Jede Leistung hat dort eine Punktzahl, und jeder Punkt ist 5,62421 Cent wert. Diesen Betrag multipliziert die Praxis mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5. Üblich ist der Faktor 2,3, er gilt für eine Leistung mit durchschnittlichem Aufwand. So können Sie jede Zeile Ihres Kostenplans selbst nachrechnen.
Beim üblichen Faktor 2,3 kostet das Setzen eines Implantats 199,86 Euro, die Planung 114,35 Euro je Kiefer und das spätere Freilegen 80,98 Euro. Am teuersten ist der Knochenaufbau mit 348,49 Euro je Kieferhälfte. Je nach Faktor reichen die Beträge von 16,87 Euro bis 530,31 Euro.
| Nummer im Kostenplan | Leistung | Punkte | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 9000 | Planung und Vermessung für das Implantat, je Kiefer | 884 | 49,72 | 114,35 | 174,01 |
| 9005 | Bohrschablone nach einem dreidimensionalen Röntgenbild, je Kiefer | 300 | 16,87 | 38,81 | 59,05 |
| 9010 | Setzen des Implantats, je Implantat | 1.545 | 86,89 | 199,86 | 304,13 |
| 9040 | Freilegen des Implantats und Einsetzen eines Aufbaus für das Zahnfleisch | 626 | 35,21 | 80,98 | 123,23 |
| 9090 | Eigenen Knochen gewinnen und aufbereiten | 400 | 22,50 | 51,74 | 78,74 |
| 9100 | Knochenaufbau am Kieferkamm, je Kieferhälfte oder im Bereich der Frontzähne | 2.694 | 151,52 | 348,49 | 530,31 |
Wann zahlt die Kasse das ganze Implantat?
Implantate gehören nach dem Gesetz nicht zu den Kassenleistungen. Nur in 4 seltenen, besonders schweren Fällen zahlt die Kasse auch das Implantat und den Zahnersatz darauf. Selbst dann muss feststehen, dass Zahnersatz ohne Implantat bei Ihnen nicht möglich ist.
- Sie haben einen größeren Defekt an Kiefer oder Gesicht, etwa nach einer Tumoroperation, einem Unfall oder durch eine angeborene Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte.
- Ihr Mund ist dauerhaft extrem trocken, vor allem nach einer Tumorbehandlung.
- Ihnen fehlen von Geburt an viele Zähne, weil sie nie angelegt waren.
- Die Muskeln in Mund und Gesicht arbeiten ungewollt falsch, zum Beispiel bei Spastiken.
Bei den ersten drei Fällen gilt zusätzlich, dass der wiederhergestellte Kiefer keine Prothese tragen kann, die nur auf dem Zahnfleisch aufliegt. Ob einer der Fälle vorliegt, prüft im Auftrag Ihrer Kasse ein Gutachter mit Erfahrung bei Implantaten.
Wie hoch ist der Festzuschuss beim Zahnimplantat?
Auch ohne Ausnahmefall zahlt Ihre Kasse einen Festzuschuss, also einen festen Betrag für den Zahnersatz auf dem Implantat. Seine Höhe richtet sich danach, wie Ihr Gebiss vor dem Implantat aussah, und nicht nach dem Preis Ihrer Versorgung.
Fehlte ein einzelner Zahn zwischen zwei eigenen Zähnen, zahlt die Kasse ohne Bonusheft 552,96 Euro. Mit 5 Jahren lückenlosem Bonusheft sind es 645,12 Euro, mit 10 Jahren 691,20 Euro. Denselben Betrag bekommen Sie, wenn Sie sich bei der Wahl zwischen Implantat oder Brücke für die Brücke entscheiden.
Diese Beträge gelten 2026. Genehmigt Ihre Kasse den Heil- und Kostenplan erst ab dem 1. Januar 2027, sinkt der Zuschuss. Er beträgt dann 50, 60 oder 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung statt bisher 60, 70 oder 75 Prozent. Für Pläne, die Ihre Kasse vorher genehmigt, gilt noch die alte Höhe.
Fehlt nur ein Zahn und sind beide Nachbarzähne gesund, zählt die Krone auf dem Implantat sogar zur Regelversorgung, der Standardlösung der Kasse. Gesund sind die Nachbarzähne, wenn sie keine Karies und keine Krone haben, keine Krone brauchen und Ihr Zahnfleisch keine Behandlung braucht. Dasselbe gilt für eine Vollprothese auf Implantaten im zahnlosen, stark geschrumpften Kiefer. Das Implantat selbst zahlen Sie trotzdem.
Liegt bei Ihnen einer der 4 Ausnahmefälle vor?
Die Kasse kann Implantat und Zahnersatz ganz übernehmen, nachdem ein Gutachter Ihren Fall geprüft hat.
Fehlt nur ein Zahn, und sind beide Nachbarzähne gesund?
Die Krone auf dem Implantat zählt zur Regelversorgung. Das Implantat zahlen Sie selbst.
Ist Ihr Kiefer zahnlos und stark geschrumpft?
Eine Vollprothese auf Implantaten zählt zur Regelversorgung. Die Implantate zahlen Sie selbst.
Die Praxis rechnet privat mit Ihnen ab. Die Kasse erstattet Ihnen den Festzuschuss für Ihr Gebiss vor dem Implantat.
Wie läuft eine Zahnimplantation ab?
Vom ersten Termin bis zur fertigen Krone vergehen mehrere Monate, und meist sind zwei kleine Eingriffe nötig.
Planung und Aufklärung
Die Praxis vermisst Ihren Kieferknochen und plant, wo das Implantat sitzen soll. Sie erklärt Ihnen Risiken und andere Lösungen und nennt Ihnen die Kosten schriftlich.
Vorbehandlung
Karies und eine Parodontitis behandelt die Praxis zuerst. Zähne, die sich nicht retten lassen, zieht sie.
Knochenaufbau, falls nötig
Reicht der Knochen nicht, baut die Praxis ihn auf, entweder beim Setzen des Implantats oder vorher mit eigener Heilzeit.
Setzen des Implantats
Die Praxis dreht das Implantat in den Knochen, verschließt es mit einer kleinen Schraube und näht das Zahnfleisch darüber zu.
Einheilen und Freilegen
Der Knochen wächst fest an das Implantat an. Danach legt die Praxis es frei und setzt einen Aufbau ein, um den sich das Zahnfleisch formt.
Krone einsetzen
Nach dem Abdruck fertigt das Labor die Krone. Mit dem Einsetzen beginnt die regelmäßige Nachsorge.
Wann die Praxis das Implantat setzt, hängt davon ab, wie lange der Zahn schon fehlt. Die Behandlungsempfehlung der zahnärztlichen Fachgesellschaften unterscheidet 4 Zeitpunkte nach dem Ziehen.
- Sofort setzt die Praxis das Implantat am selben Tag, an dem sie den Zahn zieht.
- Früh setzt sie es nach 4 bis 8 Wochen, wenn das Zahnfleisch verheilt ist.
- Etwas später setzt sie es nach 12 bis 16 Wochen, wenn auch der Knochen teilweise verheilt ist.
- Spät setzt sie es nach mehr als 16 Wochen, meist nach 6 Monaten.
Welcher Zeitpunkt am besten ist, legen die Fachgesellschaften ausdrücklich nicht allgemein fest, weil es auf Ihren persönlichen Befund ankommt. Fragen Sie deshalb, warum die Praxis gerade diesen Zeitpunkt vorschlägt.
Wann braucht ein Zahnimplantat einen Knochenaufbau?
Ein Implantat braucht genug Knochen, der es hält. Nach dem Ziehen eines Zahns wird der Kieferkamm schmaler, und im Oberkiefer liegt oft die Kieferhöhle im Weg. Dann baut die Praxis Knochen auf, und die Rechnung steigt spürbar.
Das Honorar für den Knochenaufbau am Kieferkamm beträgt beim üblichen Faktor 348,49 Euro je Kieferhälfte. Sammelt die Praxis dafür eigenen Knochen, kommen 51,74 Euro dazu. Für das Anheben des Kieferhöhlenbodens gibt es eine eigene Nummer. Knochenersatz, Membranen als dünne Schutzfolien und ein dreidimensionales Röntgenbild können als weitere Posten auf der Rechnung stehen.
Was prüfen Sie vor der Zusage zum Implantat?
Ihre Zahnärztin muss Sie vor dem Eingriff im Gespräch aufklären, und zwar so rechtzeitig, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Dazu gehören die Risiken und andere Lösungen, bei einem fehlenden Zahn vor allem die Brücke. Von allem, was Sie unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie.
- Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vorher schriftlich geben. Dazu ist die Praxis verpflichtet, weil die Kasse das Implantat nicht zahlt.
- Prüfen Sie jede Zeile mit Nummer, Punkten, Faktor und Betrag.
- Achten Sie darauf, dass Implantat, Aufbau, Knochenersatz und Labor einzeln mit Preis dastehen.
- Holen Sie einen zweiten Kostenplan aus einer anderen Praxis. Den Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz bekommen Sie kostenlos.
- Will die Praxis mehr als den 3,5-fachen Satz berechnen, braucht sie vorher Ihre Unterschrift unter eine eigene Vereinbarung.
Eine amtliche Statistik, wie lange Implantate in Deutschland halten, gibt es nicht. Die Zahlen der Kassenzahnärzte erfassen nur Fälle mit Festzuschuss, nicht die privat bezahlten Implantate. Sagt Ihnen jemand eine feste Haltbarkeit in Jahren zu, fragen Sie nach der Quelle.
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Zahnimplantat?
Nein, das Zahnimplantat selbst zahlt die gesetzliche Krankenkasse in aller Regel nicht. Sie gibt einen Festzuschuss für die Krone oder Prothese darauf. Das ganze Implantat übernimmt sie nur in 4 seltenen Ausnahmefällen, etwa nach einer Tumoroperation am Kiefer.
Wie hoch ist der Festzuschuss für ein Zahnimplantat bei einer einzelnen Zahnlücke?
Der Festzuschuss für ein Zahnimplantat bei einer einzelnen Zahnlücke beträgt 2026 zwischen 552,96 Euro ohne Bonusheft und 691,20 Euro mit 10 Jahren Bonusheft. Er gilt für die Krone, nicht für das Implantat. Genehmigt die Kasse Ihren Plan erst ab dem 1. Januar 2027, fällt er niedriger aus.
Was kostet ein Knochenaufbau vor einem Zahnimplantat?
Das Honorar für einen Knochenaufbau am Kieferkamm liegt beim üblichen Faktor 2,3 bei 348,49 Euro je Kieferhälfte. Beim einfachen Satz sind es 151,52 Euro, beim Höchstsatz 530,31 Euro. Knochenersatz, Membranen und Labor kommen als Materialkosten dazu.
Wie lange nach dem Zahnverlust kann man noch ein Zahnimplantat setzen?
Für ein Zahnimplantat gibt es keine Frist, nach der es zu spät ist. Die Fachgesellschaften unterscheiden 4 Zeitpunkte, vom Setzen am Tag des Ziehens bis zum Setzen nach mehr als 16 Wochen. Je länger der Zahn fehlt, desto eher braucht der Kiefer einen Knochenaufbau.
